Wirtschaft
Geodateninfrastruktur - Unternehmen
Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-Förderrichtlinie) vom 17. November 2011.
Ziel des Programmes
Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht
Stand: 01/2012
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Was ist noch zu beachten?
Maßnahmebeginn
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mMit der zu fördernden Maßnahme darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheidesnoch nicht be-gonnen werdenwurde. Als Beginn der Maßnahme ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten.
Fördervoraussetzungen
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn
- die beantragte Maßnahme den Grundsätzen und Zielen der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg und den Vorgaben des Masterplans entspricht.
- die Metadaten zu den Ergebnissen der Förderprojekte erfasst und über Geoweb-dienste der Geodateninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Zweckbindung
Die geförderten Gegenstände unterliegen einer fristgebundenen Zweckbindung von fünf Jahren.
Kumulierung von Mitteln
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Die Zuwendungszweck darf nicht mit anderen öffentlichen und/oder beihilferelevanten Mitteln der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Brandenburg kumuliert in Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Investitionszula ge oder beihilfefreier Produkte der KfW-Bankengruppe, solange diese nicht mit europäischen Strukturfondsmitteln kofinanziert werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge auf Gewährung einer Förderung für Geodateninfrastruktur-Maßnahmen sind über das Ministerium des Innern an die Investitionsbank des Landes Brandenburg zu richten.
Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abrufbar.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 21. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg