Wirtschaft

Geodateninfrastruktur - Unternehmen

Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-Förderrichtlinie) vom 17. November 2011.

Ziel des Programmes

Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht

Stand: 01/2012

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), einschließlich Freiberufler
  • Kooperationen von Unternehmen, organisiert als GbR

Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Was wird gefördert?

Die Konzeption und der technischer Aufbau von Geoportalen und Geoportalkomponenten (Für Konzeptionen gilt dies nur in Verbindung mit dem gleichzeitigen Aufbau von Geoportalen oder Geoportalkomponenten.)

Technischer Aufbau von Geoportalen und Geoportalkomponenten Gefördert werden sowohl Vergabeleistungen als auch eigene Personalkosten des Antragstellers. Hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit von Personalausgaben sind die Regelungen unter Nr. 5.5 der Richtlinie zu beachten.

Die Maßnahmen müssen das Gebiet des Landes Brandenburg betreffen.

Wie wird gefördert?

Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR

Bagatellgrenze: Zuschuss von 2.500 EUR

Die Zuwendung wird als "De-minimis"-Beihilfe gewährt.

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Ansprechpartner in der ILB

Marion Hoffmann

Tel.: 0331 660-1288
Fax: 0331 660-1509

Ansprechpartner im Ministerium des Innern (MI) des Landes Brandenburg

Dr. Markus Meinert

Ansprechpartner für die fachtechnische Prüfung in der LGB

Robert Buchholz

Landesbetrieb Landesvermessung und Geodateninformation Brandenburg (LGB)

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