Wirtschaft
Geodateninfrastruktur - Unternehmen
Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-Förderrichtlinie) vom 17. November 2011.
Ziel des Programmes
Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht
Stand: 01/2012
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen), einschließlich Freiberufler
- Kooperationen von Unternehmen, organisiert als GbR
Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Die Konzeption und der technischer Aufbau von Geoportalen und Geoportalkomponenten (Für Konzeptionen gilt dies nur in Verbindung mit dem gleichzeitigen Aufbau von Geoportalen oder Geoportalkomponenten.)
Technischer Aufbau von Geoportalen und Geoportalkomponenten Gefördert werden sowohl Vergabeleistungen als auch eigene Personalkosten des Antragstellers. Hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit von Personalausgaben sind die Regelungen unter Nr. 5.5 der Richtlinie zu beachten.
Die Maßnahmen müssen das Gebiet des Landes Brandenburg betreffen.
Wie wird gefördert?
Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 EUR
Bagatellgrenze: Zuschuss von 2.500 EUR
Die Zuwendung wird als "De-minimis"-Beihilfe gewährt.