Wirtschaft
Nachhaltige Stadtentwicklung
Förderung von KMU
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010
Ziel des Programms
Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Stand: 12/2011
Aktuelle Hinweise
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.Die KMU-Förderung wird im Rahmen der neuen Richtlinie fortgeführt.
Hinweis:
Informationen zur Förderung von Kommunen aus dieser Richtlinie finden Sie hier.
Informationen zur Ausreichung von Darlehen an Kommunen und kommunalen Unternehmen aus dem Stadtentwicklungsfonds auf Grundlage dieser Richtlinie erhalten Sie hier.