Wirtschaft

Nachhaltige Stadtentwicklung

- Förderung von KMU -

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung 


Stand: 07/2010

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Die KMU-Förderung wird im Rahmen der neuen Richtlinie fortgeführt. Bis zum 31. Dezember 2010 bewilligte Zuschüsse werden als Kleinbeihilfen gewährt.

Hinweis:

Informationen zur Förderung von Kommunen aus dieser Richtlinie finden Sie hier.

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