Wirtschaft

Nachhaltige Stadtentwicklung

Förderung von KMU

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung 


Stand: 12/2011

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.Die KMU-Förderung wird im Rahmen der neuen Richtlinie fortgeführt.

Hinweis:

Informationen zur Förderung von Kommunen aus dieser Richtlinie finden Sie hier.

Informationen zur Ausreichung von Darlehen an Kommunen und kommunalen Unternehmen aus dem Stadtentwicklungsfonds auf Grundlage dieser Richtlinie erhalten Sie hier.

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