Wirtschaft
Nachhaltige Stadtentwicklung
- Förderung von KMU -
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010
Ziel des Programms
Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Stand: 07/2010
Aktuelle Hinweise
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Die KMU-Förderung wird im Rahmen der neuen Richtlinie fortgeführt. Bis zum 31. Dezember 2010 bewilligte Zuschüsse werden als Kleinbeihilfen gewährt.
Hinweis:
Informationen zur Förderung von Kommunen aus dieser Richtlinie finden Sie hier.