Wirtschaft
Nachhaltige Stadtentwicklung
Förderung von KMU
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010
Ziel des Programms
Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Stand: 12/2011
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Was ist noch zu beachten?
Mit den Maßnahmen darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Die Zuwendung darf nicht mit anderen öffentlichen und/oder beihilferelevanten Mitteln der EU, des Bundes oder des Landes kumuliert werden (Ausnahme: Investitionszulage oder beihilfefreie Produkte anderer Förderinstitute).
Der Antragsteller muss mindestens 25 % beihilfefrei selbst zur Finanzierung der Maßnahme beitragen.
Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiter betrieben werden. Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Unternehmen verbleiben.
Im Rahmen der Förderung berücksichtigte Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum von zwei Jahren besetzt werden. Ausbildungsverhältnisse müssen bis zur Abschlussprüfung fortgeführt werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Förderanträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ILB verfügbar.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Landesamt für Bauen und Verkehr
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg