Wirtschaft

Nachhaltige Stadtentwicklung

- Förderung von KMU -

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung 


Stand: 07/2010

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den unter Ziffer 3.1 der Richtlinie genannten Städten aus den Bereichen

    • Einzelhandel
    • Gastronomie
    • Handwerk
    • sonstige Dienstleistungen sowie
    • Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen)
  • deren Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes liegt
  • bei denen kein Förderausschluss nach Ziffer 8.2.4.1 der Richtlinie vorliegt
  • für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt
  • die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5%) haben

Vereine sind gemäß Richtlinie nicht förderfähig.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Betriebsstätten
  • Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien
  • Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
  • Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
  • City- und Geschäftsstraßenmanagement
  • Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
  • Maßnahmen zur Integration Behinderter
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Gefördert werden folgende Kosten:

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
  • Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
  • Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen
  • Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für den Grundstücks- und Immobilienerwerb, außer beim Erwerb einer stillgelegten bzw. von der Stilllegung betroffenen Betriebsstätte oder wenn der Erwerb maßnahmebedingt unvermeidbar ist
  • grundsätzlich Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge
  • Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich nicht um den Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte handelt
  • Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsberatungskosten, Finanzierungskosten, Miet- und Leasingkosten, Kosten für Schulungen
  • sonstige Kosten, die nicht zuordenbar und prüfbar sind (z. B. Benzinkosten)

Wie wird gefördert?

  • Form der Zuwendung: Zuschuss
    • bei Bewilligung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 als Kleinbeihilfe
    • bei Bewilligung vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 als "De-minimis"-Beihilfe
  • Höhe der Zuwendung:
    • Grundfördersatz von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeträge für die Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes bzw. des Höchstbetrages des Zuschusses, und zwar pro
      • Arbeitsplatz (allgemein) um 5.000 EUR
      • Frauenarbeitsplatz um 6.000 EUR
      • Ausbildungsplatz um 8.000 EUR
    • Höchstfördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben - maximal 200.000 EUR (bei Bewilligung einer "De-minimis"-Beihilfe für Unternehmen im Straßentransportsektor 100.000 EUR)
    • Bagatellgrenze: Zuschuss von 1.000 EUR

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