Wirtschaft
Nachhaltige Stadtentwicklung
- Förderung von KMU -
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010
Ziel des Programms
Zuwendungen für Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung
Stand: 07/2010
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den unter Ziffer 3.1 der Richtlinie genannten Städten aus den Bereichen
- Einzelhandel
- Gastronomie
- Handwerk
- sonstige Dienstleistungen sowie
- Fuhrunternehmen (mit Ausnahme der Finanzierung von Kraftwagen)
- deren Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes liegt
- bei denen kein Förderausschluss nach Ziffer 8.2.4.1 der Richtlinie vorliegt
- für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt
- die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5%) haben
Vereine sind gemäß Richtlinie nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
- Investitionen in Betriebsstätten
- Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien
- Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
- Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
- City- und Geschäftsstraßenmanagement
- Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
- Maßnahmen zur Integration Behinderter
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gefördert werden folgende Kosten:
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
- Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen
- Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für den Grundstücks- und Immobilienerwerb, außer beim Erwerb einer stillgelegten bzw. von der Stilllegung betroffenen Betriebsstätte oder wenn der Erwerb maßnahmebedingt unvermeidbar ist
- grundsätzlich Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge
- Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich nicht um den Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte handelt
- Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsberatungskosten, Finanzierungskosten, Miet- und Leasingkosten, Kosten für Schulungen
- sonstige Kosten, die nicht zuordenbar und prüfbar sind (z. B. Benzinkosten)
Wie wird gefördert?
- Form der Zuwendung: Zuschuss
- bei Bewilligung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 als Kleinbeihilfe
- bei Bewilligung vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 als "De-minimis"-Beihilfe
- Höhe der Zuwendung:
- Grundfördersatz von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeträge für die Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes bzw. des Höchstbetrages des Zuschusses, und zwar pro
- Arbeitsplatz (allgemein) um 5.000 EUR
- Frauenarbeitsplatz um 6.000 EUR
- Ausbildungsplatz um 8.000 EUR
- Höchstfördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben - maximal 200.000 EUR (bei Bewilligung einer "De-minimis"-Beihilfe für Unternehmen im Straßentransportsektor 100.000 EUR)
- Bagatellgrenze: Zuschuss von 1.000 EUR