Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Förderanträge können im Zusammenwirken mit der Wohnungsgenossenschaft mit den entsprechenden Anlagen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Die ILB entscheidet anhand der vorliegenden formgerechten Anträge und der vollständig vorgelegten Nachweise in der Reihenfolge des Antragseinganges im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie ist vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg


