Infrastruktur
Umweltschutz
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes (Förderrichtlinie Umweltschutz) vom 18. Juni 2008
Ziel des Programms
Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Klimaschutzes
Stand: 07/2011
Aktueller Hinweis
Antragsannahmestopp
Für den Südwestraum des Landes Brandenburg stehen derzeit für Förderprojekte des Immissions- und Klimaschutzes keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Förderanträge aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald- Lausitz und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Städte Brandenburg a.d.H, Potsdam und Cottbus werden von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg daher zur Zeit nicht bearbeitet und an die Antragsteller zurückgesandt.
Der Antragsannahmestopp gilt ab sofort.
Stand: 04/2010