Infrastruktur

Umweltschutz

Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissions- und Klimaschutzes (Förderrichtlinie Umweltschutz) vom 18. Juni 2008

Ziel des Programms

Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Klimaschutzes

Stand: 07/2011

Aktueller Hinweis

Antragsannahmestopp
 
Für den Südwestraum des Landes Brandenburg stehen derzeit für Förderprojekte des Immissions- und Klimaschutzes keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Förderanträge aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald- Lausitz und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Städte Brandenburg a.d.H, Potsdam und Cottbus werden von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg daher zur Zeit nicht bearbeitet und an die Antragsteller zurückgesandt.
 
Der Antragsannahmestopp gilt ab sofort.

Stand: 04/2010

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Günter Schneider

Tel.: 0331 660-1531
Fax: 0331 660-1660

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Referat 51
Ilona Tschörner

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