Wohnungsbau

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 8. Juli 2011

Ziel des Programms

Verbesserung der Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten

Stand: 07/2011

Aktuelle Hinweise

Die Richtlinie zur Förderung der behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2013 .

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