Wohnungsbau
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 8. Juli 2011
Ziel des Programms
Verbesserung der Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten
Stand: 07/2011
Aktuelle Hinweise
Die Richtlinie zur Förderung der behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2013 .