Wohnungsbau

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Richtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung von vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) - Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 8. Juli 2011

Ziel des Programms

Verbesserung der Wohnsituation in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere zur Verbesserung der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten

Stand: 07/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Förderanträge sind bei der ILB auf dem vorgeschriebenen Antragsvordruck unter Beifügung der dort aufgeführten erforderlichen Unterlagen zu stellen. Dazu gehören u. a.

  • Bestätigung der Behindertenberatungsstelle oder Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan

bei Mietwohnungen außerdem

  • Erklärung des Vermieters sowie dessen Vereinbarung mit dem Mieter 
  • Kopie des Mietvertrages

bei selbst genutztem Wohneigentum außerdem

  • Eigentumsnachweis durch Kopie des Grundbuchauszuges

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 gültig.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

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