Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Förderanträge sind bei der ILB auf dem vorgeschriebenen Antragsvordruck unter Beifügung der dort aufgeführten erforderlichen Unterlagen zu stellen. Dazu gehören u. a.
- Bestätigung der Behindertenberatungsstelle oder Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
bei Mietwohnungen außerdem
- Erklärung des Vermieters sowie dessen Vereinbarung mit dem Mieter
- Kopie des Mietvertrages
bei selbst genutztem Wohneigentum außerdem
- Eigentumsnachweis durch Kopie des Grundbuchauszuges
Geltungsdauer
Die Richtlinie ist vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg


