Infrastruktur

INTERREG IVa

Ziel des Programms

Nachhaltige Weiterentwicklung der grenzübergreifenden wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit in benachbarten Grenzregionen auf der Grundlage gemeinsamer Strategien und Entwicklungsprogramme

Insbesondere sind folgende Ziele maßgeblich:

  • Verbesserung der infrastrukturellen Standortbedingungen und der Umweltsituation
  • Ausbau der Wirtschaftsverflechtungen sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft
  • Weiterentwicklung der Humanressourcen und Ausbau grenzüberschreitender Kooperationen


Stand: 12/2010

Wer, was und wie wird gefördert

Fördervoraussetzungen

Aufgrund der Festschreibung in den EU-Verordnungen gelten für die Förderung grundsätzlich folgende Voraussetzungen, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit der Regionen und vom konkreten Förderprogramm:

  • Das Prinzip des federführenden Begünstigten muss eingehalten werden. Ein Projektpartner ist für die Umsetzung des gesamten Projektes verantwortlich (sog. Leadpartner). Dieser erhält die EFRE-Mittel und ist alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde und alleiniger Ansprech- und Vertragspartner der übrigen Projektpartner.
  • EU-Mittel müssen mit nationalen Mitteln kofinanziert werden. Die Höhe der maximalen EU-Mittel und der notwendigen nationalen Kofinanzierung ergibt sich im Einzelnen aus den jeweiligen Förderprogrammen und dem Fördervertrag.
  • Für alle im Rahmen von INTERREG IV A (Ziel 3) geförderten Projekte gilt zudem, dass sie mindestens zwei der vier folgenden Kriterien der Zusammenarbeit erfüllen müssen:
    • gemeinsame Projektentwicklung
    • gemeinsame Umsetzung
    • gemeinsames Projektpersonal
    • gemeinsame Finanzierung.

Wer wird gefördert?

Eine Antragstellung ist vorrangig durch nationale, regionale und lokale Behörden und Institutionen sowie nicht gewinnorientierte juristische Personen möglich.

Fördergebiete sind die Euroregionen POMERANIA, Pro Europa Viadrina und Spree-Neiße-Bober. Das Projekt muss (hauptsächlich) im Fördergebiet durchgeführt werden bzw. dem Fördergebiet zugute kommen. Geographische Ausnahmen sind z. T. zugelassen (Nachbarregionen - sog. "angrenzende Gebiete").

Was wird gefördert?

Gefördert wird eine große Bandbreite von Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Charakter, die der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenarbeit Deutschland - Polen dienen; wie zum Beispiel:

  • grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen,
  • grenzüberschreitender Technologietransfer,
  • die Entwicklung grenzüberschreitender Infrastruktur,
  • grenzüberschreitende Tourismus-Projekte,
  • grenzüberschreitende Kultur- und Bildungsprojekte.

Was wird nicht gefördert?

Folgende Vorhaben werden nicht gefördert:

  • Vorhaben, denen der grenzüberschreitende Charakter fehlt
  • Vorhaben ohne polnischen Partner
  • Vorhaben, die weniger als 2 Kriterien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfüllen

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Ausgaben sind vorzufinanzieren und werden nachträglich erstattet.

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Kontakt

Annett Borgmann

Referatsleiterin

Tel.: 0331 660-1644
Fax: 0331 660-62406

Andrea Brunke

Tel.: 0331 660-1676
Fax: 0331 660-62405

Heike Müller

Tel.: 0331 660-1541
Fax: 0331 660-62405

Gisela Mehlmann

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Ref. 11 - EU, Polen und INTERREG, Zusammenarbeit Brandenburg-Berlin

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