Wirtschaft
PPP-Finanzierung
Mit Public Private Partnership (PPP) - auch Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) genannt - wird die langfristige, vertraglich geregelte Kooperation zwischen der öffentlichen Hand (Auftraggeber) und der Privatwirtschaft (Auftragnehmer) zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bezeichnet. PPP kann zur Beschaffung von öffentlichen Infrastrukturprojekten eine lohnenswerte Alternative darstellen.
Bei der Begleitung von PPP-Projekten und der Entwicklung von kommunal- und projektbezogenen Finanzierungsformen kommt den öffentlichen Banken eine wichtige Rolle zu. Im Land Brandenburg ist die ILB ein kompetenter Ansprechpartner für PPP-Finanzierungen. Sie ist in das bundesweite Netzwerk PartnerRegio, einem Zusammenschluss von Förderbanken zur Infrastrukturförderung, eingebunden.
Stand: 01/2011
Antragsverfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die ILB gewährt Finanzierungen ausschließlich konsortial mit der Hausbank der Bau- und Projektgesellschaft. Bei der Bankenrefinanzierung erfolgt die Kreditvergabe direkt durch die ILB.
Der Kreditnehmer bzw. die Hausbank übersendet der ILB sämtliche Informationen bezüglich einer Prüfung nach §18 KWG, sofern erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Finanzierung durch die ILB. Nach Gremienbeschluss der ILB erfolgt ein verbindliches Angebot und der Abschluss des Darlehensvertrages.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg