Wirtschaft

PPP-Finanzierung

Mit Public Private Partnership (PPP) - auch Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) genannt - wird die langfristige, vertraglich geregelte Kooperation zwischen der öffentlichen Hand (Auftraggeber) und der Privatwirtschaft (Auftragnehmer) zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bezeichnet. PPP kann zur Beschaffung von öffentlichen Infrastrukturprojekten eine lohnenswerte Alternative darstellen.

Bei der Begleitung von PPP-Projekten und der Entwicklung von kommunal- und projektbezogenen Finanzierungsformen kommt den öffentlichen Banken eine wichtige Rolle zu. Im Land Brandenburg ist die ILB ein kompetenter Ansprechpartner für PPP-Finanzierungen. Sie ist in das bundesweite Netzwerk PartnerRegio, einem Zusammenschluss von Förderbanken zur Infrastrukturförderung, eingebunden.

Stand: 01/2011

Wer, was und wie wird finanziert

Wer wird finanziert?

Bau- und Projektgesellschaften, Finanzierungsinstitute

Was wird mitfinanziert?

Finanziert werden öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus, z. B.

  • Soziale Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.)
  • Sporteinrichtungen
  • Verwaltungsgebäude
  • Sicherheitseinrichtungen, Leitstellen, etc.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Ver- und Entsorgungsvorhaben
  • Kommunale Verkehrsvorhaben

Wie wird finanziert?

Forfaitierung mit Einredeverzicht
Die ILB kauft im Konsortium mit anderen Banken oder Sparkassen Teile des Entgeltanspruchs der PPP-Projektgesellschaften gegen die Kommune an. Die Kommune ihrerseits stellt die abgetretenen Forderungen gegenüber der ILB einredefrei. Dadurch können kommunalkreditähnliche Konditionen gewährt werden.

Projektfinanzierung
Die ILB beteiligt sich im Konsortium mit anderen Banken oder Sparkassen an der Finanzierung von PPP-Projekten durch die Vergabe von Krediten an PPP-Projektgesellschaften.

Projektbezogene Bankenrefinanzierung
Bei PPP-Projekten besteht grundsätzlich die Möglichkeit der projektbezogenen Bankenrefinanzierung gegen Abtretung der Endkreditnehmerforderung.

Was ist noch zu beachten?

Die ILB entscheidet im Einzelfall unter Bonitäts- und Risikoaspekten, ob und zu welchen Konditionen Sie ein Engagement eingehen kann.
Bei Forfaitierungen mit Einredeverzicht kann die ILB-Beteiligung bis zu 75% betragen.
Bei der Projektfinanzierung soll die ILB-Beteiligung an der Finanzierung 50% des Fremdkapitalbedarfs nicht überschreiten.

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Kontakt

Angelika Kappelmann

Tel.: 0331 660-1441
Fax: 0331 6606-1717

Dr. Volker Schaedel

Tel.: 0331 660-1219
Fax: 0331 6606-1717

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