Infrastruktur

Zukunft Bildung und Betreuung - Ganztagsschulen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 im Land Brandenburg (RL Zukunft Bildung und Betreuung) vom 9. September 2003

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen für Investitionen zum Aufbau von neuen Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen

Stand: 01/2008

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass eine Genehmigung als Ganztagsschule vorliegt. Diese erteilen die zuständigen staatlichen Schulämter.

Der Antrag auf Förderung nach der Richtlinie ist bei dem zuständigen staatlichen Schulamt zustellen.
Antragsformulare sind bei den staatlichen Schulämtern erhältlich bzw. im Internet abrufbar.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am 1. Juli 2003 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009

Wer erteilt weitere Auskünfte?

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

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