Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass eine Genehmigung als Ganztagsschule vorliegt. Diese erteilen die zuständigen staatlichen Schulämter.
Der Antrag auf Förderung nach der Richtlinie ist bei dem zuständigen staatlichen Schulamt zustellen.
Antragsformulare sind bei den staatlichen Schulämtern erhältlich bzw. im Internet abrufbar.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am 1. Juli 2003 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2009
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg


