Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und Schulzweckverbände, soweit sie Schulträger sind und freie Träger von genehmigten Ersatzschulen
Was wird gefördert?
- Maßnahmen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für den Ganztagsschulbetrieb erforderlich sind
- Erstausstattung von Ganztagsschule
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten beträgt grundsätzlich 80 %.
Die Förderung kann in Form eines Baukostenzuschusses oder einer Schuldendiensthilfe/zinsloses Darlehen erfolgen.
Bagatellgrenze:
- 20.000,00 EUR für Baukostenzuschuss
- 50.000,00 EUR für Schuldendiensthilfe/zinsloses Darlehen
Was ist noch zu beachten?
Die Schuldendiensthilfe / zinsloses Darlehen wird grundsätzlich für größere umfassende investive Maßnahmen gewährt, wenn der unmittelbare Mehraufwand zur Umsetzung des Ganztagsschulbetriebes in einem ungünstigen Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen steht
Es ist in jedem Fall zu prüfen ob Förderinstrumentarien der Bundesanstalt für Arbeit genutzt werden können. Diese Fördermittel können bis zu 10 % als barer Eigenanteil angerechnet werden.


