Infrastruktur

Zukunft Bildung und Betreuung - Ganztagsschulen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003 - 2007 im Land Brandenburg (RL Zukunft Bildung und Betreuung) vom 9. September 2003

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen für Investitionen zum Aufbau von neuen Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen

Stand: 01/2008

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und Schulzweckverbände, soweit sie Schulträger sind und freie Träger von genehmigten Ersatzschulen

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für den Ganztagsschulbetrieb erforderlich sind
  • Erstausstattung von Ganztagsschule

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten beträgt grundsätzlich 80 %.

Die Förderung kann in Form eines Baukostenzuschusses oder einer Schuldendiensthilfe/zinsloses Darlehen erfolgen.

Bagatellgrenze:

  • 20.000,00 EUR für Baukostenzuschuss
  • 50.000,00 EUR für Schuldendiensthilfe/zinsloses Darlehen

Was ist noch zu beachten?

Die Schuldendiensthilfe / zinsloses Darlehen wird grundsätzlich für größere umfassende investive Maßnahmen gewährt, wenn der unmittelbare Mehraufwand zur Umsetzung des Ganztagsschulbetriebes in einem ungünstigen Verhältnis zu den Gesamtinvestitionen steht

Es ist in jedem Fall zu prüfen ob Förderinstrumentarien der Bundesanstalt für Arbeit genutzt werden können. Diese Fördermittel können bis zu 10 % als barer Eigenanteil angerechnet werden.

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