Wirtschaft

Management, Marketing, Messen und Markterschließung (M4)

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen und bei der Markterschließung (M4) vom 20. Februar 2009

Ziel des Programms
Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die internationale Markterschließung, sowie der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Ausland

Stand: 06/2011

Aktueller Hinweis

Ab sofort ist bei Beratungsleistungen der Berater in einem Wettbewerbsverfahren (Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt) zu ermitteln. Daher sind die Vorhaben auf der Ausschreibungsplattform http://www.ausschreibungen-brandenburg.de ür die Bundesländer Berlin und Brandenburg öffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung ist grundsätzlich kostenlos. Der Beleg der Bekanntmachung ist als Nachweis bei der ILB in Kopie einzureichen. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Auswahl des Beraters ausführlich zu dokumentieren. Die Vergabeentscheidung mit Begründung ist der ILB spätestens vor der ersten Auszahlung von Fördermitteln vorzulegen. Der Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn bei der Auftragsvergabe nicht die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden.

Stand: 12/2011

Förderfahige Messen nach dieser Richtlinie

Folgende Regionalmessen im Land Brandenburg sind im Jahr 2012 nach (Ziffer 2.3 b) der M4-Richtlinie förderfähig:

  • IMPULS; Cottbus; 6.-7.1.2012; Bildungsmesse und Jobbörse

  • 22. Handwerkerausstellung; Cottbus; 11.-12.2.2012; Die Leistungsschau des regionalen Handwerks

  • PotsdamBAU; Potsdam; März 2012; Landesbaumesse für Heim, Haus und Handwerk

  • Haus - Handwerk - Energie 2012; Frankfurt (Oder); 16. - 18.3.2012; Bauen, Wohnen, Heim, Handwerk und erneuerbare Energien

  • CottbusBAU; Cottbus; 13.-15.4.2012; Die Baufachmesse im Land Brandenburg

  • deGUT; Berlin; Oktober 2012; Deutsche Gründer- und Unternehmertage 2012

 

Fragen hierzu beantwortet Ihnen das ILB-Kundencenter.

 

Änderung der Richtlinie:

Für alle ab 1. Januar 2011 gestellten Anträge, die sich auf Messeauftritte ab dem 1. April 2011 beziehen, gilt folgende Änderung:

Ein Vertragsabschluss und/oder eine Anzahlung vor Antragstellung ist möglich, wenn sich der Vertragsabschluss und/oder die Anzahlung ausschließlich auf die Anmeldung zu einer Messe beziehen. Vertragsabschlüsse und/oder Anzahlungen an Messebauer, Spediteure etc. müssen dagegen zu einer Ablehnung des Antrages führen.

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