Wirtschaft
Gründung innovativ
Fördergrundsätze "Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 11. August 2009
Ziel des Programms
Finanzielle Stärkung von Existenzgründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in der Vorgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung, die Anregung von Existenzgründungen sowie die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen
Stand: 07/2010
aktuelle Hinweise
Das Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen bezweckt vor allem, diejenigen Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen finanziell zu unterstützen, die aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Erstgründung mit wenig Eigenkapital handelt, Schwierigkeiten bei der Finanzierung durch Banken oder andere Kapitalgeber/-innen haben. Zielgruppe des Förderprogramms sind somit primär klassische "Erstgründer/-innen", die erstmals ein Unternehmen gründen oder übernehmen bzw. gegründet oder übernommen haben.
Die ILB ändert in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie ihre Ermessenspraxis dahin, dass künftig diejenigen Gründungswilligen und Existenzgründer/-innen, die ihr erstes Unternehmen gründen oder gegründet haben, bevorzugt gefördert werden und erst dann, wenn noch Fördermittel vorhanden sein sollten, diejenigen Gründungswilligen oder Existenzgründer/innen, die bereits Inhaber/Geschäftsführer eines Unternehmens sind und eine Zweit- oder Ausgründung beabsichtigen bzw. vorgenommen haben, eine Förderung erhalten.
Pressemitteilung vom 2. Oktober 2009 (PDF, 124 KB)