Wirtschaft
Gründung innovativ
Fördergrundsätze "Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 11. August 2009
Ziel des Programms
Finanzielle Stärkung von Existenzgründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in der Vorgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung, die Anregung von Existenzgründungen sowie die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen
Stand: 08/2010
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg zu stellen.
Dem Antrag ist u.a. eine Beschreibung beizufügen, die darstellt, dass das Vorhaben den Förderkriterien entspricht und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Gründungswillige in der Vorgründungsphase müssen darüber hinaus einen Business-Plan vorlegen.
Die ILB entscheidet auf Grundlage einer Stellungnahme der Träger des Förderprogramms "Innovationen brauchen Mut" über die Förderung der beantragten Maßnahme.
Geltungsdauer
Die Fördergrundsätze gelten ab dem 15. September 2009 bis zum 31 . Dezember 2011.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)
LASA Brandenburg GmbH