Wirtschaft

Gründung innovativ

Fördergrundsätze "Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 11. August 2009

Ziel des Programms

Finanzielle Stärkung von Existenzgründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in der Vorgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung, die Anregung von Existenzgründungen sowie die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen

Stand: 08/2010

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg zu stellen.

Dem Antrag ist u.a. eine Beschreibung beizufügen, die darstellt, dass das Vorhaben den Förderkriterien entspricht und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt. Gründungswillige in der Vorgründungsphase müssen darüber hinaus einen Business-Plan vorlegen.

Die ILB entscheidet auf Grundlage einer Stellungnahme der Träger des Förderprogramms "Innovationen brauchen Mut" über die Förderung der beantragten Maßnahme.

Geltungsdauer

Die Fördergrundsätze gelten ab dem 15. September 2009 bis zum 31 . Dezember 2011.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)
LASA Brandenburg GmbH

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