Wirtschaft

Gründung innovativ

Fördergrundsätze "Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 11. August 2009

Ziel des Programms

Finanzielle Stärkung von Existenzgründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in der Vorgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung, die Anregung von Existenzgründungen sowie die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen

Stand: 08/2010

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Gründungswillige von innovativ ausgerichteten Unternehmen in der Vorgründungsphase (einschließlich Freiberufler)
  • Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach der Gründung (als KMU)
  • Übernehmer von innovativ ausgerichteten Unternehmen, soweit es sich um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt

Die Antragsteller müssen an dem künftigen Unternehmen einen Anteil von mindestens 25 % halten und über das zur Führung des Unternehmens notwendige Fach- sowie kaufmännische Wissen verfügen. Gründungswillige müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Zuwendung ihr Unternehmen gründen.

Der Hauptsitz des Unternehmens muss sich im Land Brandenburg befinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung und Vermarktung
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, auch für den betrieblichen Eigenbedarf
  • Unternehmen des Baugewerbes
  • Unternehmen in Schwierigkeiten *(1)

Was wird gefördert?

investive und nicht-investive Maßnahmen, die der Gründung, der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen

  • Baumaßnahmen von KMU können unabhängig von der Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gefördert werden.
  • Bei Personalkosten für neue Arbeitsplätze sind nur für KMU und nur für neue Arbeitsplätze Kosten nur bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr förderfähig.
  • Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn kann auf Antrag durch die ILB erteilt werden.

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Immobilien und Unternehmensanteilen
  • Maßnahmen, die sich auf einen einzelnen konkreten Geschäftsabschluss beziehen
  • Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln und insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln jeglicher Art
  • Beschaffungskosten in der Vorgründungsphase für Hard- und Software einschließlich der Kosten für technische Anpassungen
  • eigene Sachleistungen des Zuwendungsempfängers
  • eigene Personal-, Gemein-, Telekommunikations- und Reisekosten des Gründungswilligen, des Existenzgründers oder des Übernehmers
  • allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen, reine Adressangaben oder deren Zusammenstellung, sofern es sich nicht um eine individuelle Marktanalyse oder Prognose handelt, die für die Gründung des Unternehmens betriebsnotwendig ist
  • betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die der Antragsteller in eigener Regie und mit eigenen Mitarbeitern durchführt, sowie Beratungen, die sich überwiegend auf inländische Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen

Wie wird gefördert?

nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Gründungswilligen oder Unternehmen

Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro.

Was ist noch zu beachten?

  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung für denselben Zuwendungszweck bereits Zuschüsse aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind. Gleiches gilt für Anträge für denselben Zuwendungszweck durch andere Antragsteller (Kumulierungsverbot).
  • Die Kumulierung ist zulässig mit Förderungen aus der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung der qualifizierenden Beratung von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase, von Existenzgründerinnen und -gründern in der Startphase sowie bei der Begleitung von Unternehmensnachfolgen vom 24. Januar 2007 oder einer Nachfolgerichtlinie für die Förderung von Existenzgründungen, aus der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung oder aus dem Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie "Innovationen brauchen Mut".
  • Die Zuwendung wird als "De-minimis"- oder Kleinbeihilfe ausgereicht. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Für Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, beträgt diese Höchstgrenze 100.000 Euro. Darüber hinaus darf die Summe der im Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 in Anspruch genommenen "De-minimis"- und Kleinbeihilfen den Betrag von 500.000 EUR nicht überschreiten.

*(1) Definition nach Rz. 9 - 11 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl. (EU) Nr. C 244 vom 01.10.2004, S. 2.

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