Wirtschaft

Gründung innovativ

Fördergrundsätze "Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen (Gründung innovativ)" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie vom 22. Juli 2011

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist  die finanzielle Stärkung von Gründer/-innen mit innovativen Unternehmensideen in den ersten zwei Jahren nach der Gründung. Sowie die Anregung von Gründungen und die Erleichterung von Übernahmen innovativ ausgerichteter Unternehmen.

Stand: 08/2011

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • innovativ ausgerichtete KMU in den ersten zwei Jahren nach der Gründung (einschließlich Freiberufler/-innen)
  • Übernehmer/-innen von innovativ ausgerichteten Unternehmen, soweit es sich um KMU handelt

Die antragstellenden geschäftsführenden Gesellschafter müssen einen Mindestanteil von mehr als 50 % an dem Unternehmen halten. Die selbständige Tätigkeit muss im Haupterwerb erfolgen. Tätige Beteiligungen an anderen Unternehmen schließen eine Antragsberechtigung aus. Eine Antragsberechtigung besteht nur für solche Maßnahmen, bei denen eine erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit vorliegt. Der Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens muss sich in der Förderregion Brandenburg-Nordost des Landes Brandenburg befinden. Dazu zählen die Landkreise Oder-Spree, Märkisch Oderland, Barnim, Uckermark, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt/Oder.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung und Vermarktung
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, auch für den betrieblichen Eigenbedarf
  • Unternehmen des Baugewerbes
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

 

Was wird gefördert?

Investive und nicht-investive Maßnahmen, die der Erhaltung, der Erweiterung oder der Übernahme eines innovativ ausgerichteten Unternehmens dienen:

  • investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wie Maschinen und Anlagen, immaterielle sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • nicht-investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen
  • Personalkosten sind nur für neue Arbeitsplätze bis zu einem Betrag von 50.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) pro Person und Jahr förderfähig.

Die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen wurden und die Gesamtfinanzierung nachweislich gesichert ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann auf begründeten Antrag durch die ILB erteilt werden.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen. Der Zuschuss liegt zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro.

 

Was ist noch zu beachten?

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung für denselben Zuwendungszweck bereits Zuschüsse aus anderen öffentlichen Mitteln gewährt werden oder gewährt worden sind.

Dies gilt weder für eine Förderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen vom 30. Dezember 2009 oder einer Nachfolgerichtlinie für die Förderung von Existenzgründungen noch für eine Förderung nach der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung in der jeweils gültigen Fassung. Nicht förderschädlich sind zudem Förderungen im Rahmen der EXIST-Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Existenzgründungen aus der Wissenschaft" sowie des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "ForMaT-Forschung für den Markt im Team" in der jeweils gültigen Fassung, Förderungen auf Landesebene sowie die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite der ILB oder der KfW-Bankengruppe.

Die Zuwendung wird als "De-minimis"-Beihilfe ausgereicht. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Für Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, beträgt diese Höchstgrenze 100.000 Euro.

Sofern Anspruch auf eine Investitionszulage besteht, ist diese zu beantragen und anzurechnen.

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für den Erwerb von Grundstücken, Immobilien und Unternehmensanteilen,
  • Maßnahmen, die sich auf einen einzelnen konkreten Geschäftsabschluss beziehen,
  • Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln und insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln jeglicher Art,
  • Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Entwicklung von Managementkompetenzen,
  • betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die der Antragsteller/innen in eigener Regie und mit eigenen Mitarbeitern/innen durchführt, sowie Beratungen, die sich überwiegend auf inländische Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen,
  • allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen, reine Adressangaben oder deren Zusammenstellung, sofern es sich nicht um eine individuelle Marktanalyse oder Prognose handelt, die für die Gründung des Unternehmens betriebsnotwendig ist.
  • Laufende Kosten bei den Geschäftsausgaben mit Ausnahme förderfähiger technischer Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze,
  • eigene Sachleistungen des Zuwendungsempfängers
  • Entwicklungsleistungen, die im Unternehmen selbst erbracht werden können
  • Baumaßnahmen

© ILB.DE 2012, Alle Rechte vorbehalten, Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Investitionsbank des Landes Brandenburg