Infrastruktur

Konversion

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der Konversion im Land Brandenburg 2007 - 2010 vom 20. Dezember 2007

Konsolidierte Fassung der Richtlinie vom 20. Dezember 2007 unter Berücksichtigung der Änderung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2010 und vom 1. Oktober 2010 (Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. Januar 2011)

Ziel des Programms

Zuwendungen für Maßnahmen zur Entwicklung militärischer Hinterlassenschaften mit dem Ziel ihrer zivilen Nachnutzung

Stand: 05/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag ist bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Potsdam einzureichen. Antragsformulare sind bei der ILB erhältlich.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Referat Konversion

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Kontakt

Katharina Dombrowski

Tel.: 0331 660-1221
Fax: 0331 660-1509

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