Infrastruktur
Landeskofinanzierung INTERREG IV B und C
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der nationalen Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Wirtschaft im Rahmen der EU-Programme "Baltic Sea Region" (INTERREG IV B), "Central Europe" (INTERREG IV B) und "Interregional Cooperation" (INTERREG IV C) vom 19. Oktober 2009, Bekanntmachung vom 4. November 2009
Ziel des Programmes
Förderung der im Rahmen der EU-Programme erforderlichen nationalen Kofinanzierung für Projekte und Maßnahmen der europäischen transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, die der Entwicklung und der Umsetzung der Zielstellung der Landesregierung dienen und mit deren Ergebnissen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg erzielt wird.
Stand: 03/2010
Aktuelle Hinweise
Mit diesem neuen Förderprogramm aus Landesmitteln werden Brandenburger Projektpartner aus dem Bereich Wirtschaft unterstützt, die Projekte und Maßnahmen der europäischen transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen von EU-Programmen durchführen, die der Entwicklung und der Umsetzung der Zielstellung der Landesregierung dienen und mit deren Ergebnissen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg erzielt wird.
Antragsberechtigt sind wirtschaftsnahe Einrichtungen sowie im Einzelfall auch Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg. Unternehmen können nur im Rahmen einer "De-Minimis"-Beihilfe gefördert werden.
Der Zuschuss als Teil der nationalen Kofinanzierung kann maximal 20 % des dem Antragsteller zuzurechnenden Anteils an der Gesamtfinanzierung des INTERREG-IV-B- und -C-Projektes auf der Grundlage der Festlegung der förderfähigen Gesamtausgaben im Fördervertrag mit der zuständigen Verwaltungsbehörde betragen.
Förderfähig sind projektbezogene Personal- und Sachkosten sowie Reisekosten entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes. Die Ausgaben sind vorzufinanzieren und werden nachträglich erstattet. Ein Mindesteigenanteil von 5 % ist vom Projektträger zu erbringen.