Infrastruktur
Landeskofinanzierung INTERREG IV B und C
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der nationalen Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Wirtschaft im Rahmen der EU-Programme "Baltic Sea Region" (INTERREG IV B), "Central Europe" (INTERREG IV B) und "Interregional Cooperation" (INTERREG IV C) vom 19. Oktober 2009, Bekanntmachung vom 4. November 2009
Ziel des Programmes
Förderung der im Rahmen der EU-Programme erforderlichen nationalen Kofinanzierung für Projekte und Maßnahmen der europäischen transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, die der Entwicklung und der Umsetzung der Zielstellung der Landesregierung dienen und mit deren Ergebnissen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg erzielt wird.
Stand: 12/2010
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag auf Gewährung einer Landeskofinanzierung für INTERREG IV B- und C-Projekte ist vor der Beantragung der EU-Förderung in deutscher Sprache bei der Bewilligungsbehörde InvestitionsBank des Landes Brandenburg einzureichen.
Das Antragsformular sowie die Anlagen 1 - 4 zum Antrag sind auf der Internetseite der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) abrufbar.
Über die Förderwürdigkeit des Projektes im Rahmen der Richtlinie entscheidet das Fachgremium des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg. Nach positiver Votierung erteilt die ILB die Absichtserklärung zur nationalen Kofinanzierung, die der Antragsteller den Antragsunterlagen für die EU-Förderung aus INTERREG IV B und C beifügt.
Was ist noch zu beachten?
Zuwendungen dürfen grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde gemäß VV zu § 44 LHO einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen.
Zuwendungen aus Landesmitteln dürfen nur für Projekte gewährt werden, für die im Rahmen der v.g. INTERREG-IV-B- und -C-Programme EU-Mittel bewilligt wurden. Vor Ausreichung des Zuwendungsbescheides sind der ILB vom Antragsteller folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:
- Bestätigungsschreiben des jeweils zuständigen Begleitausschusses zur Förderung aus dem betreffenden OP
- Fördervertrag der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde mit dem federführenden Begünstigten (Leadpartner) nebst bestätigtem Budgetplan
- Partnerschaftsabkommen zwischen Lead- und Projektpartnern
Liegt bei einem Antragsteller eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit ein Unternehmen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag vor, kann eine Förderung nur im Rahmen der VO (EG) Nr. 1998/2006 als "De-Minimis"-Beihilfe erfolgen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg