Infrastruktur
Landeskofinanzierung INTERREG IV B und C
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der nationalen Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Wirtschaft im Rahmen der EU-Programme "Baltic Sea Region" (INTERREG IV B), "Central Europe" (INTERREG IV B) und "Interregional Cooperation" (INTERREG IV C) vom 19. Oktober 2009, Bekanntmachung vom 4. November 2009
Ziel des Programmes
Förderung der im Rahmen der EU-Programme erforderlichen nationalen Kofinanzierung für Projekte und Maßnahmen der europäischen transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit, die der Entwicklung und der Umsetzung der Zielstellung der Landesregierung dienen und mit deren Ergebnissen ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brandenburg erzielt wird.
Stand: 12/2010
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen mit Sitz im Land Brandenburg
- Im Einzelfall auch Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg, die sich als federführende Begünstigte (Leadpartner) oder Partner an INTERREG-IV-B- bzw. -C-Projekten beteiligen
Was wird gefördert?
- Projekte, die einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der internationalen wirtschaftlichen Kontakte des Landes Brandenburg leisten und (soweit sie branchen- oder regionalbezogen sind) den festgelegten Branchenkompetenzfeldern bzw. den regionalen Wachstumskernen entsprechen
- Projektbezogene Personal- und Sachausgaben sind zuwendungsfähige Ausgaben
- Reisekosten sind zuwendungsfähig entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes
- Förderfähig sind die gemäß Artikel 56 der VO (EG) Nr. 1083/2006 und Artikel 7 und 13 der VO (EG) Nr. 1080/2006 zuschussfähigen Ausgaben, wofür von der Verwaltungsbehörde zum jeweiligen OP für die Beteiligung des Antragstellers an INTERREG-IV-B- und -C-Projekten EU-Mittel gewährt wurden
Was wird nicht gefördert?
- Ausgaben für Vorbereitungsleistungen, unabhängig davon, ob sie mit EU-Mitteln bezuschusst werden
Ausgaben, die offensichtlich nicht dem Zuwendungszweck dienen (z.B. kalkulatorische Kosten, Steuern und Abgaben, Sollzinsen, Versicherungsbeiträge)
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung
- bis zu 20 % des dem Antragsteller zuzurechnenden Anteils an der Gesamtfinanzierung des INTERREG-IV-B- und -C-Projektes auf der Grundlage der Festlegung der förderfähigen Gesamtausgaben im Fördervertrag mit der zuständigen Verwaltungsbehörde (Bagatellgrenze: 2.500 EUR Zuschuss)
- Die Ausgaben sind vorzufinanzieren und werden nachträglich erstattet.
- Ein Mindesteigenanteil von 5 % ist vom Projektträger zu erbringen.