Infrastruktur
GA - Ausbau der wirtschaftsnahen Kommunalen Infrastruktur
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GA-I) vom 24. März 2009 und 7. Mai 2009
Ziel des Programmes
Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur prioritär in Regionalen Wachstumskernen sowie einer Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in Kur- und Erholungsorten
Stand: 07/2010
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag erfolgt bei der InvestitionsBank. Antragsformulare sind bei der InvestitionsBank erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen. Für eine vorhabensspezifische Einschätzung der Unterlagen benötigten wir:
- Angaben zum Grundstückseigentum
- Lageplan/Baubeschreibung
- Angaben zur Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen und zur Erbringung des notwendigen Eigenmittelanteils
- Übersicht über die anzusiedelnden Investoren mit Name, Unternehmensprofil, beanspruchter Fläche, Zahl der beabsichtigten Dauerarbeitsplätze und Art des Vorhabens
- Angaben zum erforderlichen Genehmigungsverfahren (Bebauungsplan/Baugenehmigung)
- ggf. Gesellschaftsvertrag/-satzung, Bestätigung der fehlenden Gewinnorientierung
Nach Prüfung der Anträge sagt die InvestitionsBank die Finanzhilfe dem Antragsteller zu.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. April 2009 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg