Infrastruktur
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen Kommunalen Infrastruktur
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW - (GRW-I) vom 22. Dezember 2010
Ziel des Programmes
Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur prioritär in Regionalen Wachstumskernen sowie einer Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in Kur- und Erholungsorten
Stand: 04/2011
Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag erfolgt bei der Investitionsbank. Antragsformulare sind bei der Investitionsbank erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen. Für eine vorhabensspezifische Einschätzung der Unterlagen benötigten wir:
- Angaben zum Grundstückseigentum
- Lageplan/Baubeschreibung
- Angaben zur Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Finanzierungshilfen und zur Erbringung des notwendigen Eigenmittelanteils
- Übersicht über die anzusiedelnden Investoren mit Name, Unternehmensprofil, beanspruchter Fläche, Zahl der beabsichtigten Dauerarbeitsplätze und Art des Vorhabens
- Angaben zum erforderlichen Genehmigungsverfahren (Bebauungsplan/Baugenehmigung)
- ggf. Gesellschaftsvertrag/-satzung, Bestätigung der fehlenden Gewinnorientierung
Nach Prüfung der Anträge sagt die Investitionsbank die Finanzhilfe dem Antragsteller zu.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. Februar 2011 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des
31. Dezember 2013 außer Kraft. Sie gilt für Anträge, die ab dem 1. Februar 2011 gestellt werden.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg