Aktuelle Hinweise
Mit der Richtlinie zur nachhaltigen Energieeinsparung durch Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumModInstR) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ab 2010 erstmals die ausschließliche Modernisierung von Wohneigentum, wenn dieses vor dem 03.10.1990 errichtet wurde. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse an selbst nutzende private Haushalte in Form einer Grundförderung und mit weiteren Boni. Die Einhaltung von Einkommensgrenzen, die Innenstadtlage des Objekts sowie besondere energetische Ansprüche an die Modernisierungsmaßnahmen bilden die wesentlichen Fördervoraussetzungen.
Anträge auf Zuwendungen können ab sofort auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der ILB gestellt werden. Die Kundenberater der ILB geben gerne persönlich weitere Auskünfte (siehe Infotelefon rechte Spalte). Unter dieser Telefonnummer können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.


