Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Im Anschluss an die Finanzierungsberatung bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten die künftigen Bauherren ihre Antragsunterlagen. Der vollständig Antrag ist bei der ILB einzureichen. Sofern die Förderung möglich ist, unterbreitet die ILB ein entsprechendes Vertragsangebot.
Was ist noch zu beachten?
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die ILB ist Antrag annehmende und Bewilligungsstelle. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Doppelförderung ist nicht statthaft.
Für die Anerkennung der erreichten besonderen energetischen Standards ist der Nachweis eines Sachverständigen mittels ILB-Vordruck erforderlich. Als Sachverständige werden Personen anerkannt, die
- gemäß § 21 der EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude berechtigt oder
- gemäß § 48 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bauvorlageberechtigt oder
- gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 12 der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung anerkannt sind.
Finanzierungen der ILB
Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB die Förderprogramme der KfW Förderbank an. Für die erforderliche Restfinanzierung können ILB-Ergänzungsdarlehen zu Kapitalmarktkonditionen gewährt werden.
Auch ohne gewährte Landesförderung bietet die Kombination aus KfW-Förderung und ILB-Ergänzungsdarlehen eine zinsgünstige Alternative.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg


