Wohnungsbau

Wohneigentum in Innenstädten - Modernisierung/ Instandsetzung mit energetischer Sanierung

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010

Ziel des Programms

Mit dem Ziel der nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderung von CO2 -Ausstoß sowie zur Beseitigung baulicher Missstände gewährt das Land Brandenburg privaten Haushalten Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum.

Stand: 01/2011

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Wie ist das Antragsverfahren?

Im Anschluss an die Finanzierungsberatung bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten die künftigen Bauherren ihre Antragsunterlagen. Der vollständig Antrag ist bei der ILB einzureichen. Sofern die Förderung möglich ist, unterbreitet die ILB ein entsprechendes Vertragsangebot.

Was ist noch zu beachten?

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die ILB ist Antrag annehmende und Bewilligungsstelle. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Doppelförderung ist nicht statthaft.

Für die Anerkennung der erreichten besonderen energetischen Standards ist der Nachweis eines Sachverständigen mittels ILB-Vordruck erforderlich. Als Sachverständige werden Personen anerkannt, die

  • gemäß § 21 der EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude berechtigt oder
  • gemäß § 48 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) bauvorlageberechtigt oder
  • gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 12 der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung (BbgPrüfSV) als Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung anerkannt sind.

Finanzierungen der ILB

Ergänzend zur Landesförderung bietet die ILB die Förderprogramme der KfW Förderbank an. Für die erforderliche Restfinanzierung können ILB-Ergänzungsdarlehen zu Kapitalmarktkonditionen gewährt werden.

Auch ohne gewährte Landesförderung bietet die Kombination aus KfW-Förderung und ILB-Ergänzungsdarlehen eine zinsgünstige Alternative.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011

Wer erteilt weitere Auskünfte?

InvestitionsBank des Landes Brandenburg

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Infotelefon Immobilienkunden (Für Termine und Erstauskünfte)

Karl-Heinz Daske

Tel.: 0331 660-1322
Fax: 0331 660-1122

Tobias Grün

Tel.: 0331 660-1322
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Stefanie Hanisch

Tel.: 0331 660-1322
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Links zum Bauen, Energiesparen und altersgerechten Wohnen
  • www.baufoerderer.de
    Förderrechner und Richtlinien für alle Bundesländer sowie weitere Informationen
  • Wohnen im Alter in Brandenburg
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