Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Personen und Haushalte, die ihr selbst genutztes Wohneigentum innerhalb der festgelegten Gebietskulisse modernisieren und instand setzen.
Voraussetzung ist u. a. das Eigentum bzw. Erbbaurecht an der Wohnung.
Die Eigenleistung beträgt mindestens 15 % der Gesamtkosten. Für mindestens zwei Drittel der erforderlichen Eigenleistung sind verfügbare Geldmittel nachzuweisen, der andere Teil kann durch Selbsthilfeleistungen erbracht werden.
Die Einkommensgrenzen für Bauherren, ihre Partner sowie Kinder gelten für den Zeitraum der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragseingang. Sie bemessen sich nach den positiven Einkünften des Steuerrechts. Das Einkommen ist regelmäßig in Form von Einkommenssteuerbescheiden nachzuweisen. Die Einhaltung von besonderen Einkommensgrenzen führt zu einer Zusatzförderung (siehe "Förderübersicht").
Was wird gefördert?
Maßnahmen
Modernisierung und Instandsetzung, wenn
- die Wohnung vor dem 3. Oktober 1990 neu errichtet wurde.
- die Kosten der Maßnahme mindestens 500 EUR/m2 Wohnfläche betragen
- die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer jeweils geltenden Fassung erfolgt
Gebietskulisse
- Innerstädtisches Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet
- "Vorranggebiet Wohnen" in den
- Städten der regionalen Wachstumskerne
- Stadtumbaustädten oder
- Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg
Detaillierte Anforderungen an die Gebietskulisse bildet der Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme" ab. Die Stadt bescheinigt auf einem weiteren Vordruck die Inanspruchnahme bereits gewährter Städtebaufördermittel. Die Vordrucke sind zum Nachweis der Fördervoraussetzungen über die ILB anzufordern und mit dem Antrag abzugeben.
Was wird nicht gefördert?
Zum Beispiel Bauvorhaben, die
- vor Erteilen der Förderzusage begonnen wurden; dem Vorhabensbeginn steht der verbindliche Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages gleich
- der Gebietskulisse nicht entsprechen
- nicht mindestens die besonderen energetischen Anforderungen nach dieser Richtlinie erfüllen
Wie wird gefördert?
Mit Zuschüssen für selbst nutzende Eigentümer. Neben der Grundförderung kann eine Zusatzförderung gewährt werden für
- die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- die nachgewiesenen Kosten beim Erreichen der verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) für Neubauvorhaben
- den denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Baudenkmalen und Denkmalbereichen.
Zuschüsse müssen nicht zurück gezahlt werden. Die geförderte Wohnung ist mindestens zehn Jahre selbst zu nutzen.


