Wirtschaft

Innovationsgutscheine

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg für das Programm "Innovationsgutscheine" zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben (Innovationsgutscheine) vom 11. Oktober 2011

Ziel des Programms

Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung

Stand: 01/2012

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Was ist noch zu beachten?

Förderfähige Ausgaben sind bei den Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, Projektausgaben ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Förderfähig ist nur die Leistung der Forschungseinrichtung, auf der Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages.
Der Zuschuss wird direkt dem Auftragnehmer (Forschungseinrichtung) überwiesen.

Wie ist das Antragsverfahren?

Das KMU beantragt im Rahmen eines Akquisitionsgesprächs durch die Transferstellen oder durch die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) einen Gutschein.
Voraussetzung für die formale Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die vorherige fachliche Begutachtung durch die ZAB. Die Anträge sind bei der ILB, der ZAB und im Internet unter http://www.ilb.de/zu beziehen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 02. November 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH

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