Antragsverfahren und Geltungsdauer
Was ist noch zu beachten?
Förderfähige Ausgaben sind bei den Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, Projektausgaben ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Förderfähig ist nur die Leistung der Forschungseinrichtung, auf der Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages.
Der Zuschuss wird direkt dem Auftragnehmer (Forschungseinrichtung) überwiesen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das KMU beantragt im Rahmen eines Akquisitionsgesprächs durch die Transferstellen oder durch die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) einen Gutschein.
Voraussetzung für die formale Antragstellung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die vorherige fachliche Begutachtung durch die ZAB. Die Anträge sind bei der ILB, der ZAB und im Internet unter http://www.ilb.de/zu beziehen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 02. November 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH


