Wirtschaft

Innovationsgutscheine

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg für das Programm "Innovationsgutscheine" zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben (Innovationsgutscheine) vom 11. Oktober 2011

Ziel des Programms

Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetrieben durch den erleichterten Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung

Stand: 01/2012

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert?

KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs-/Handwerkssektors gemäß geltender EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ausüben und den Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.

Unternehmen im nicht GRW-förderfähigen Gewerbe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

  • wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren stehen incl. der Transfer von Design-Know-how von Forschungseinrichtungen in KMU
  • wissenschaftliche Einstiegsarbeiten (Maßnahmen im Vorfeld der Forschung und Entwicklung) sind in Form von Machbarkeitsstudien ausschließlich im Rahmen des kleinen Innovationsgutscheines förderfähig

Was wird nicht gefördert?

  • Leistungen, die üblicherweise bereits am Markt angeboten werden bzw. zum Standardangebot des Beratungsmarktes zählen (z.B. Leistungen von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).
  • Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden.

Wie wird gefördert?

Projektbezogener Zuschuss für den:

  • Kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 3.000 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
  • Großen Innovationsgutschein für umsetzungsorientierte Ansätze im Wege der Anteilsfinanzierung (70 %), max. 15.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.

Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.

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