Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs-/Handwerkssektors gemäß geltender EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ausüben und den Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Unternehmen im nicht GRW-förderfähigen Gewerbe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- wissenschaftliche Einstiegsarbeiten und planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren stehen incl. der Transfer von Design-Know-how von Forschungseinrichtungen in KMU
- wissenschaftliche Einstiegsarbeiten (Maßnahmen im Vorfeld der Forschung und Entwicklung) sind in Form von Machbarkeitsstudien ausschließlich im Rahmen des kleinen Innovationsgutscheines förderfähig
Was wird nicht gefördert?
- Leistungen, die üblicherweise bereits am Markt angeboten werden bzw. zum Standardangebot des Beratungsmarktes zählen (z.B. Leistungen von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen).
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden.
Wie wird gefördert?
Projektbezogener Zuschuss für den:
- Kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 3.000 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
- Großen Innovationsgutschein für umsetzungsorientierte Ansätze im Wege der Anteilsfinanzierung (70 %), max. 15.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.
Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.


