Infrastruktur

Geodateninfrastruktur Förderprogramm für Kommunen und Hochschulen

Förderrichtlinie des Ministeriums des Innern zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-Förderrichtlinie) vom 17. November 2011.

 

Ziel des Programms

Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die einen effizienten und Ressourcen schonenden Umgang mit Geodaten ermöglicht

Stand: 01/2012

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Was ist noch zu beachten?

Maßnahmebeginn

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Als Beginn der Maßnahme ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten.

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn

  • die beantragte Maßnahme den Grundsätzen und Zielen der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg und den Vorgaben des Masterplans entspricht.
  • die Metadaten zu den Ergebnissen der Förderprojekte erfasst und über Geoweb-dienste der Geodateninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Zweckbindung

Die geförderten Gegenstände unterliegen einer fristgebundenen Zweckbindung von fünf Jahren.

Kumulierung von Mitteln:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck Die Zuwendung darf nicht mit anderen öffentlichen und/oder beihilferelevanten Mitteln der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Brandenburg kumuliert werdenin Anspruch genommen werden, mit Ausnahme der Investitionszulage oder beihilfefreier Produkte der KfW-Bankengruppe, solange diese nicht mit europäischen Strukturfondsmitteln kofinanziert werden.

Einnahmen schaffende Projekte

Sofern es sich um ein Einnahmen schaffendes Projekt im Sinne des Artikels 55 der VO (EG) 1083/2006 handelt, werden müssen die Nettoeinnahmen bei der Bestimmung der Höhe der zuschussfähigen Ausgaben berücksichtigt werden.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Anträge auf Gewährung einer Förderung für Geodateninfrastruktur-Maßnahmen sind über das Ministerium des Innern an die Investitionsbank des Landes Brandenburg zu richten.

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abrufbar.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 21. Dezember 2011 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

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Ansprechpartner in der ILB

Marion Hoffmann

Tel.: 0331 660-1288
Fax: 0331 660-1509

Ansprechpartner im Ministerium des Innern (MI) des Landes Brandenburg

Dr. Markus Meinert

Ansprechpartner für die fachtechnische Prüfung in der LGB

Robert Buchholz

Landesbetrieb Landesvermessung und Geodateninformation Brandenburg (LGB)

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