Wirtschaft

ProVIEL

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der innovativen Nutzung neuer Technologien im Rahmen der Maßnahme"ProVIEL" vom 10. Oktober 2011

Ziel des Programms

Mit der Maßnahme will das Land die Umsetzung fortgeschrittener Anwendungen auf dem Gebiet innovativer Projekte durch die Nutzung vorhandener neuer Technologien anregen und bei der Implementierung entsprechender Lösungen Unterstützung anbieten.

Stand: 01/2012

Antragsverfahren und Geltungsdauer

Was ist noch zu beachten?

  • Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die an dem im jeweils laufenden Jahr ausgeschriebenen Ideenwettbewerb teilgenommen haben und von der Jury als Sieger ausgewählt worden sind.
  • Mit dem Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides oder nach Genehmigung des Antrages auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (Beginn der Maßnahme ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages) begonnen werden.
  • Je Unternehmen darf nur ein Antrag gestellt werden.
  • Sollte sich der Zuwendungsempfänger zur Umsetzung seines Vorhabens eines Dritten bedienen, so ist zu beachten, dass bei der Vergabe von Aufträgen durch die Zuwendungsempfänger die für die öffentliche Hand geltenden Vorschriften über die Vergabe zu beachten sind (ANBest-P Ziff 3 i. V. m. § 55 LHO).
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn eine weitere Förderung aus Mitteln der Strukturfonds1 der Europäischen Union (u. a. aus dem Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds Förderperiode 2007-2013, dem Operationellen Programm Verkehr - EFRE - Bund - 2007-2013 bzw. dem Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
  • Die Zuwendung wird als "De-minimis"- Beihilfe ausgereicht. Innerhalb von drei Kalenderjahren darf der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen für ein Unternehmen den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Für Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, beträgt diese Höchstgrenze 100.000 Euro.

    Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge sind in zweifacher Ausfertigung nach fachlicher Begutachtung durch die Durchführungsinstanz TI-Consult bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg zu stellen.

Auch Unternehmen, die gemeinsame Projekte realisieren wollen (Unternehmensverbünde), reichen einzelne Anträge bezogen auf den mit einzureichenden gemeinsamen Projektplan ein.

Über den Antrag entscheidet die Investitionsbank Investitionsbank des Landes Brandenburg auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der Durchführungsinstanz.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie gilt ab dem 28. Dezember 2011 und ist gültig bis zum 31. Dezember 2013

Wer erteilt weitere Auskünfte?
Investitionsbank des Landes Brandenburg

Ministerium für Wirtschaft und Europangelegenheiten des Landes Brandenburg

TI-Consult

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