Wirtschaft
ProVIEL
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der innovativen Nutzung neuer Technologien im Rahmen der Maßnahme"ProVIEL" vom 10. Oktober 2011
Ziel des Programms
Mit der Maßnahme will das Land die Umsetzung fortgeschrittener Anwendungen auf dem Gebiet innovativer Projekte durch die Nutzung vorhandener neuer Technologien anregen und bei der Implementierung entsprechender Lösungen Unterstützung anbieten.
Stand: 01/2012
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors sein, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Nachfolgende Aufwendungen können gefördert werden:
- Externe Beratungsleistungen hinsichtlich
- Konzeption und Projektplanung
- technische Vorbereitung und Geschäftsprozessoptimierung
- Auswahl und Implementierung der E-Business-Lösung
- Aufwendungen für vorhabensspezifische investive Maßnahmen in Hardware in Betriebsstätten in Brandenburg, die anteilig den Durchführungszeitraum betreffen
- Aufwendungen für vorhabensspezifische investive Maßnahmen in Software (z.B. Entwicklung, Anpassung und Einsatz von Software für elektronischen Geschäftsverkehr; Kommunikations- und Interaktionssysteme; Verfahren für sicheren elektronischen Zahlungsverkehr etc.) in Brandenburger Betriebsstätten, die anteilig den Durchführungszeitraum betreffen
- sonstige Aufwendungen (wie Marketing- und Vertriebsmaßnahmen; ausgeschlossen sind die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes in anderen Staaten)
- Externe Maßnahmen zur Einarbeitung/Einweisung von Fach- und Führungskräften in die neuen Technologien und Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorhaben
- interne oder externe Personalkosten zur Projektkoordination maximal 10% der förderfähigen Ausgaben der kooperierenden Antragsteller)
- sonstige interne Personalkosten (maximal 30% der förderfähigen Ausgaben des Antragstellers)
-
Gemeinkosten (indirekt dem Vorhaben zuzurechnende Ausgaben für anteilige Miet-, Betriebs- und Verwaltungsausgaben bezogen auf die Brandenburger Betriebsstätte; nicht pauschal, sondern Einzelnachweis nötig)
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses wird in jedem Einzelfall festgelegt und beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag ist auf 100.000 Euro festgelegt.