Infotelefon Immobilienkunden
(für Termine und Erstauskünfte)


Wohnungsbau
Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 24. April 2009
Ziel des Programms
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung gewährt das Land Brandenburg Investoren zinsgünstige Darlehen für die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und für den Neubau in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen. Ziel ist die Veräußerung der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum..
Stand: 06/2010
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