Wohnungsbau

Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung gewährt das Land Brandenburg Investoren zinsgünstige Darlehen für die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und für den Neubau in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen. Ziel ist die Veräußerung der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum.

Stand: 01/2011

Antragsannahmestopp für die Wohneigentums- und Genossenschaftsförderung

Die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg hat in den zurückliegenden Jahren in der Innenstadtentwicklung erhebliche Akzente gesetzt. Für die gesamte Wohnraumförderung bis 2013 steht in Brandenburg jedoch nur noch ein Restkontingent an Mitteln i. H. von ca. 20 Mio. € zur Verfügung, das bereits jetzt komplett mit Fördervorhaben belegt ist und voraussichtlich Mitte 2012 vollständig ausgeschöpft sein wird. Für neu eingehende Anträge besteht deshalb in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Berücksichtigung. Deshalb nimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab sofort und bis auf weiteres keine Anträge auf Förderung entgegen.

Das Land setzt sich nachhaltig für die weitere Finanzierung zur Fortsetzung der Wohnraumförderung ab 2013 ein. Sobald hierzu belastbare Aussagen vorliegen, wird das MIL über die Einzelheiten der Fortführung der Wohnraumförderung informieren.

Stand: 12/2011

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