Antragsverfahren und Geltungsdauer
Wie ist das Antragsverfahren?
Eingehende Anträge prüft die ILB auf Übereinstimmung mit der Gebietskulisse und in Bezug auf die Schlüssigkeit einer Maßnahme hinsichtlich der städtebaulichen Einordnung vor.
Nach Anforderung und Eingang von weiteren Unterlagen erfolgt die bautechnische und kaufmännische Prüfung. Wird daraufhin die Erfüllung der Fördervoraussetuzungen festgestellt, unterbreitet die ILB auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein Vertragsangebot.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
InvestitionsBank des Landes Brandenburg


