Wohnungsbau

Wohneigentum in Innenstädten - Anschubfinanzierung für Investoren

Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23. Dezember 2010

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung gewährt das Land Brandenburg Investoren zinsgünstige Darlehen für die Herrichtung von innerörtlichen Bestandsgebäuden und für den Neubau in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen. Ziel ist die Veräußerung der Wohnungen als selbst genutztes Wohneigentum.

Stand: 01/2011

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Investoren, die ein Vorhaben zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verwirklichen wollen. Nach Fertigstellung müssen die Wohnungen so bald wie möglich an selbst nutzende Eigentümer veräußert werden. Nur in Ausnahmen kann der Vermietung von geförderten Wohnungen zugestimmt werden.

Was wird gefördert?

Maßnahmen:

  • Umbau- und Ausbau von bestehenden Gebäuden
  • Neubau, um Baulücken zu schließen oder auf innerörtlichen Recyclingflächen

Eine Förderung ist möglich bei angemessener Beteiligung an der Finanzierung. Die Eigenleistung beträgt deshalb mindestens 20 % der Gesamtkosten.

Der Verkaufspreis von geförderten Wohnungen darf nicht um mehr als 10 % höher als die Investitionskosten ausfallen.

Gebietskulisse

  • Innerstädtisches Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet
  • "Vorranggebiet Wohnen" in den
    • Städten der regionalen Wachstumskerne,
    • Stadtumbaustädten oder
    • Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg

Stadt oder Gemeinde bestätigen das Vorliegen dieser Voraussetzungen auf dem ILB-Vordruck "Städtebauliche Stellungnahme"

Wie wird gefördert?

Mit Baudarlehen für

  • Vorhaben im Wohnungs- und Gebäudebestand in Höhe von bis zu 500 Euro je m²  Wohnfläche
  • Neubauvorhaben in Höhe von bis zu 350 Euro je m² Wohnfläche

Mit zusätzlichen Darlehen für

  • die Herstellung des barrierefreien Zugangs zu den Wohnungen mit bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche 
  • die nachgewiesenen Kosten bei der Durchführung von besonderen Energie einsparenden Maßnahmen
    • mit bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche bei Bestandsmaßnahmen, wenn die verbindlichen Vorgaben des EEWärmeG für Neubauvorhaben erfüllt werden
    • mit bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche bei Neubauvorhaben, wenn der nach § 5 EEWärmeG geforderte Anteil von erneuerbaren Energien um mindestens 50 % überschritten wird
  • den denkmalpflegerischen Mehraufwand bei Baudenkmalen und Denkmalbereichen mit 100 Euro je m² Wohnfläche
  • Vorhaben, bei denen bodenarchäologische Maßnahmen gefordert werden mit bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche.

Die Darlehen sind ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung für die Dauer von 3 Jahren zins- und tilgungsfrei.

Anschließend gilt der auf dem Kapitalmarkt übliche Zinssatz. Die Tilgung beträgt mindestens 1 %. Das Darlehen ist spätestens nach Ablauf von zehn Jahren vollständig zurückzuzahlen.

Mit Zusage fällt das einmalige Entgelt in Höhe von 2,50 % an. Das laufende Entgelt beträgt jährlich 0,50 % von der jeweiligen Restschuld.

Das Darlehen muss unverzüglich zurückgezahlt werden, nachdem das geförderte Objekt als selbst genutztes Wohneigentum verkauft wurde. Bei zeitversetztem Verkauf von einzelnen Wohnungen erfolgt die Rückzahlung anteilig.

Was ist noch zu beachten?

Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendung besteht nicht. Die ILB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ferner ist u. a. folgendes zu beachten:

  • Eine Kombination mit Mitteln aus der Städtebauförderung ist möglich.
  • Die Verpflichtung zur Ausschreibung richtet sich nach den Vorschriften von Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Die Gesamtvergabe der Bauleistungen ist nicht zulässig.

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