Wir über uns

Gesetz und Satzung

Im Jahr 2004 wurde das ILB-Gesetz novelliert. Die InvestitionsBank hat damit eine verlässliche Grundlage für ihre zukünftige Geschäftstätigkeit erhalten. Auf dieser Grundlage können wir auch weiterhin in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union staatliche Haftungsgarantien nutzen.

Auch die Satzung wurde im Jahr 2004 novelliert und an das neue Gesetz angepasst. Sie regelt ausführlich u.a. die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Aufgaben der Organe der Bank.

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