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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte einsetzt werden sollen.
Wir unterstützen die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird
Wie wird gefördert?
1. Stipendium
Gefördert werden 375 EUR (bis zu 75%) des monatlichen Stipendiums in Höhe von mindestens 500 Euro für die Dauer von 6 Monaten.
2. Werkstudierende
Bezogen auf bis zu 20 Wochenstunden können die Arbeitnehmer-Bruttogehälter in Höhe von bis zu 840 Euro monatlich anteilig mit 75% gefördert werden. Eine Verringerung der Wochenarbeitszeit verringert die Höhe des förderfähigen Arbeitnehmer-Bruttogehaltes. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 und maximal 12 Monaten gewährt.
3. Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten
Stufe 1: Die Förderung beträgt 1.320,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.200 Euro bis 2.599,99 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden).
Stufe 2: Die Förderung beträgt 1.560,00 Euro bei einem monatlichen Arbeitnehmer-Bruttogehalt ab 2.600,00 Euro (bezogen auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Wochenstunden).
Die Förderung wird für die Dauer von 12 Monaten gewährt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.
Die ILB entscheidet über die Gewährung der Zuwendung. Bei der Förderung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten entscheidet die ILB unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt "Hinweise zur Richtlinie" In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Förderbeispiel eines Innovationsassistenten (Ziff. 2.3):
Arbeitnehmer-Bruttogehalt: mindestens 2.200,00 EUR (Stufe 1)Dauer: 12 Monate