Förderbeispiel Werkstudierende
Sie zahlen für eine Werkstudierende bzw. einen Werkstudierenden 900,00 EUR Monatsbruttoentgelt für 17 Wochenstunden: In einem ersten Schritt ordnen Sie das Entgelt einer Stufe zu, in diesem Fall Stufe 5. In einem zweiten Schritt schauen Sie, ob die für die Stufe festgelegte Höchstanzahl von Wochenstunden (in diesem Fall bis 19) überschritten wird. Falls nein (17<19), erhalten Sie den der Stufe zugeordneten Förderbetrag, in diesem Fall 665,00 EUR je Fördermonat. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstanzahl an Wochenarbeitsstunden (hier im Beispiel: 20) führt zu einem Förderausschluss.
Förderstufe 5:
Bruttomonatsentgelt in EUR |
Pauschalierte Ausgaben in EUR |
zulässige Anzahl Wochenarbeitsstunden |
Förderbetrag in EUR |
ab 893,00 |
893,00 |
bis 19 |
665,00 |
Bitte beachten Sie die Auflistung der Förderstufen unter Ziffer 3.1.4.5 (Werkstudierende) der Richtlinie.