Erstausbildung und Berufsvorbereitung im Justizvollzug

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB inhaftierte Jugendliche und Erwachsene durch Erstausbildungen und vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen, um die Arbeits- und Ausbildungschancen nach ihrer Haftentlassung zu verbessern.

Fördernehmer Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind
Förderthemen Erstausbildung und Berufsvorbereitungsmaßnahmen für jugendliche und erwachsene Inhaftierte
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium der Justiz (MdJ), Richtlinie des Ministeriums der Justiz zur Förderung von Erstausbildungen und vorberuflichen Qualifizierungsmaßnahmen im Justizvollzug des Landes Brandenburg im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 30. Juni 2022
Mittelherkunft Land Brandenburg

Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte, die die Arbeits- und Ausbildungschancen für inhaftierte Jugendliche und Erwachsene verbessern. Dies soll durch eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste berufliche Qualifizierung gegebenenfalls in Verbindung mit lebenspraktischen Lernübungen und der Vermittlung von sozialen Alltagskompetenzen erreicht werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Bildungsmaßnahmen sind

Was wird gefördert?

1. Erstausbildung zur Herstellung von Chancengleichheit junger männlicher Inhaftierter beim Zugang zum Arbeitsmarkt nach der Entlassung

2. Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen männlicher und weiblicher Inhaftierter nach der Haftentlassung

3. Maßnahmen zur beruflichen Förderung oder beruflichen Vorbereitung durch Vermittlung praktischer Fertigkeiten u. fachtheoretischer Grundkenntnisse zur Herstellung, Erhaltung oder Erweiterung der Vermittlungschancen erwachsener Inhaftierter nach der Haftentlassung oder zur Vorbereitung von jungen Inhaftierten auf eine berufliche Erstausbildung

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Die Förderung für Maßnahmen der Erstausbildung unter 1. beträgt bis zu 7,00 Euro je Teilnehmerstunde. Die Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung unter 2. und der Berufsvorbereitung unter 3. werden mit bis zu 6,50 Euro je Teilnehmerstunde gefördert.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Vom 1. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021 nehmen wir Ihre Anträge über das Kundenportal entgegen.
Die Maßnahmen können am 1. April 2021 beginnen und werden bis 30. Juni 2022 gefördert.

Der Antragsteller hat ein Konzept gemäß Anlage zur Richtlinie zu erstellen und mit dem Antrag einzureichen. Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums der Justiz.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. November 2020 in Kraft und am 31. Juni 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Die in der Richtlinie festgelegten Zuwendungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung