Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe

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Überblick

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) das Ziel über die ILB, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren zu verbessern, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf eine berufs- und sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind.

Fördernehmer Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg (die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte).
Förderthemen Produktionsschulen als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Die berufspädagogischen Angebote unterstützen junge Menschen, die auf Grund ihrer schwierigen Lebenssituationen ohne gezielte sozialpädagogische Hilfe keinen Zugang in eine berufliche Ausbildung oder in die Arbeitswelt finden. Ihre gesellschaftliche Teilhabe und soziale Integration und ihre Selbstbestimmung ist ohne professionelle Unterstützung gefährdet. Mit der Förderung soll erreicht werden, dass mindestens 30 Prozent der geförderten Teilnehmer/-innen im Anschluss eine Schule besuchen bzw. eine Berufsausbildung oder eine andere Maßnahme der beruflichen Bildung beginnen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die Projekte richten sich an leistungsschwache Schulabgängerinnen und -abgänger, häufig ohne Schulabschluss, und/oder psychosozial gefährdete und sozial benachteiligte junge Menschen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Angebote entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Standardeinheit gilt ein Kalendertag, an dem ein junger Mensch an einer geförderten Maßnahme teilnimmt.

Wie wird gefördert?

In einer Leistungs- und Qualitätsvereinbarung regeln das Jugendamt und der Träger des berufspädagogischen Angebots Art und Umfang der Leistung für jeden einzelnen jungen Menschen. Zwischen Jugendamt, Erziehungsberechtigten bzw. dem jungen Erwachsenen werden über einen Betreuungsvertrag die konkrete Maßnahme, der Ort und die Dauer der Maßnahme vereinbart.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die aktuelle Richtlinie gilt ab 19. Juli 2018 bis zum 31. März 2023.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare