Förderung von Wissenschaft und Forschung

Förderung von Wissenschaft und Forschung

Online-Antragstellung

Kontakt

  • Infotelefon Arbeit Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB die Erschließung neuer Zielgruppen für ein Studium sowie einen erfolgreichen Studienverlauf bis zur Erlangung eines akademischen Abschlusses.

Fördernehmer staatliche Hochschulen im Land Brandenburg
Förderthemen Maßnahmen für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, Maßnahmen in der Studienabschlussphase und nach Abschluss von Studium oder Promotion, Veranstaltungen und Präsentationen zur Studiengewinnung sowie Kooperationen von Hochschulen mit Unternehmen und Institutionen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Wir unterstützen Projekte, die zur Verbesserung der Beschäftigungschancen führen. Mit den geförderten vielseitigen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg und zur Umsetzung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen geleistet werden.

Aktuelle Meldungen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

staatliche Hochschulen im Land Brandenburg

Was wird gefördert?

Studienvorbereitung und Studienverlauf

  • Gefördert werden spezifische Maßnahmen für spezielle Zielgruppen, insbesondere für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung in der Studieneingangsphase, die unter Berücksichtigung der zunehmenden Heterogenität der Studierendenschaft auf einen erfolgreichen Studienverlauf gerichtet sind.

Studierendengewinnung

  • Gefördert werden können insbesondere Informationsveranstaltungen, ein "Schnupperstudium" an den Hochschulen, Präsentationen der Studienangebote, Diskussionen mit Studierenden und Alumni an weiterführenden Schulen, in Unternehmen, auf Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen oder auch Verbundprojekte brandenburgischer Hochschulen mit überregionaler Sichtbarkeit.

Wie wird gefördert?

Es werden Projekte in Form einer Anteilfinanzierung gefördert.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  • bei Vorhaben, bei denen die öffentliche Unterstützung 50.000 Euro übersteigt, direkte und indirekte Ausgaben zur Projektförderung. Indirekte Ausgaben werden nach Artikel 68 Abs.1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben gefördert.
  • bei Vorhaben, bei denen die öffentliche Unterstützung 50.000 Euro nicht übersteigt, direkte Personalausgaben und für die restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1304/2013 in Höhe von bis zu 40 % der direkten Personalausgaben

Der maximale Fördersatz für jedes Einzelvorhaben beträgt 80 %.

Im Haushalt des Antragstellers muss sichergestellt sein, dass mindestens 20 % der Gesamtsumme kofinanziert wird.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.

An der Finanzierung können sich auch Dritte beteiligen, wie Unternehmen, Institute, Kommunen, Arbeitsagenturen, Forschungseinrichtungen, weitere Hochschulen. In allen Fördertatbeständen sind Verbundlösungen förderbar.

Es werden nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Zuweisungs- bzw. Zuwendungsempfänger gefördert.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung