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Mit dem Förderprogramm Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben.
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, freie Träger der Straffälligenhilfe im Land Brandenburg |
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Förderthemen | Gefördert werden integrations- und berufsfördernde Maßnahmen zur sozialen Integration von Strafgefangenen, Haftentlassenen, Straffälligen und zu Geldstrafen Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit verrichten; berufsorientierende Trainingskurse für junge und heranwachsende Mehrfachtäter |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium der Justiz |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg |
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch (Re-)Integration in Arbeit und Ausbildung. Die Arbeitsmarktchancen sollen durch ein Übergangsmanagement, die Förderung von Beschäftigung statt Strafe sowie die Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung von Straffälligen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges (Projektfeld "Anlauf- und Beratungsstellen").
Im Projektfeld "Arbeit statt Strafe" unterstützen wir die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Beratung, Vermittlung, Kontrolle und Begleitung der Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.
Im Projektfeld "Sozialpädagogische und berufsorientierende, ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" sind die soziale Gruppenarbeit und flankierende Einzelfallhilfen für 14 bis 21 jährige Straffällige förderfähig.
Die benannten Maßnahmen sollen landesweit einheitlich koordiniert und unterstützt werden (Projektfeld Netzwerkkoordination).
Wie wird gefördert?
Im Projektfeld Anlauf und Beratungsstellen
Im Projektfeld Arbeit statt Strafe
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende
Im Projektfeld Netzwerkkoordination
Der Zuschuss in den Projektfeldern "Anlauf und Beratungsstellen", "Arbeit statt Strafe" sowie "Netzwerkkoordination" beträgt 100 Prozent.
Für das Projektfeld " Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" beträgt der Zuschuss 85 Prozent.
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können keine Anträge mehr zu diesem Förderprogramm gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich unter dem neuen Programm "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" zum Antragsverfahren.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit 17. September 2020 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende ist eine Antragstellung maximal für ein Jahr möglich.
Anlage zur Richtlinie gültig 07.10.2014-31.12.2017
Verbindliche Vorgaben und Bewertungskriterien für Anträge im Rahmen der Richtlinie des MdJ
Stand: 09/2017Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren in der ZABIH-Datenbank
Stand: 04/2015ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020
Stand: 02/2019Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020