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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch (Re-)Integration in Arbeit und Ausbildung. Die Arbeitsmarktchancen sollen durch ein Übergangsmanagement, die Förderung von Beschäftigung statt Strafe sowie die Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen verbessert werden.
Die Maßnahmen der neuen Förderrunde beginnen am 01. Januar 2021 und enden am 30. Juni 2022. Ihre Anträge dazu nehmen wir gerne über das Kundenportal vom 28. September bis 16. Oktober 2020 entgegen.
Gefördert werden
Gefördert wird die Beratung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung von Straffälligen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges (Projektfeld "Anlauf- und Beratungsstellen").
Im Projektfeld "Arbeit statt Strafe" unterstützen wir die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Beratung, Vermittlung, Kontrolle und Begleitung der Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.
Im Projektfeld "Sozialpädagogische und berufsorientierende, ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" sind die soziale Gruppenarbeit und flankierende Einzelfallhilfen für 14 bis 21 jährige Straffällige förderfähig.
Die benannten Maßnahmen sollen landesweit einheitlich koordiniert und unterstützt werden (Projektfeld Netzwerkkoordination).
Im Projektfeld Anlauf und Beratungsstellen
Im Projektfeld Arbeit statt Strafe
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende
Im Projektfeld Netzwerkkoordination
Der Zuschuss in den Projektfeldern "Anlauf und Beratungsstellen", "Arbeit statt Strafe" sowie "Netzwerkkoordination" beträgt 100 Prozent.
Für das Projektfeld " Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" beträgt der Zuschuss 85 Prozent.
Antragsrunde
Anträge können im Rahmen der Richtlinie "Haftvermeidung durch soziale Integration" für alle Fördertatbestände wieder vom 2. Oktober online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Die Antragstellung endet am 20. Oktober 2017.
Die mit dem Antrag im ILB-Kundenportal einzureichende Anlage "Personaleinsatz/Besserstellungsverbot" (ILB-Formular) finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums der Justiz (MdJ)
Die alte Richtlinie ist am 07. Oktober 2014 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2017. Der Förderzeitraum hat am 01. Januar 2015 begonnen und endet am 31. Dezember 2017.Die neue Richtlinie tritt am 15. September 2017 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Der Förderzeitraum beginnt am 01. Januar 2018 und endet am 31. Dezember 2020.
Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende ist eine Antragstellung maximal für ein Jahr möglich.
Anlage zur Richtlinie gültig 07.10.2014-31.12.2017 (PDF 0,25 MB) In Info-Korb legen
Verbindliche Vorgaben und Bewertungskriterien für Anträge im Rahmen der Richtlinie des MdJ
Anlage zur Richtlinie gültig 15.09.2017-31.12.2020 (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
Anlage zur Richtlinie gültig 28.09.2020 - 30.06.2022 (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 71 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie gültig 07.10.2014-31.12.2017 (PDF 0,38 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie gültig 15.09.2017-31.12.2020 (PDF 0,38 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren in der ZABIH-Datenbank (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben (PDF 0,7 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung (PDF 0,23 MB) In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 (PDF 0,56 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 (PDF 0,27 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) (PDF 1,22 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung (PDF 0,63 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden
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