Haftvermeidung durch soziale Integration

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Überblick

Mit dem Förderprogramm Haftvermeidung durch soziale Integration (HSI) unterstützt das Ministerium der Justiz (MdJ) über die ILB den Zugang Straffälliger und von Inhaftierung bedrohter Menschen zum Arbeitsmarkt und deren Eingliederung in das Erwerbsleben.

Fördernehmer Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, freie Träger der Straffälligenhilfe im Land Brandenburg
Förderthemen Gefördert werden integrations- und berufsfördernde Maßnahmen zur sozialen Integration von Strafgefangenen, Haftentlassenen, Straffälligen und zu Geldstrafen Verurteilten, die zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit verrichten; berufsorientierende Trainingskurse für junge und heranwachsende Mehrfachtäter
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium der Justiz
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch (Re-)Integration in Arbeit und Ausbildung. Die Arbeitsmarktchancen sollen durch ein Übergangsmanagement, die Förderung von Beschäftigung statt Strafe sowie die Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven mit straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch integrations- und berufsfördernde Maßnahmen verbessert werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • Träger der sozialen Arbeit mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe bzw. Resozialisierung
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe bzw. Resozialisierung
  • Bildungs- und Beschäftigungsträger sowie
  • Institutionen der freien Wirtschaft mit Arbeitsschwerpunkt Projekt- und Netzwerkmanagement bzw. Informationsmanagement und Erfahrungen in der Straffälligenhilfe.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Beratung und Vermittlung in Arbeit und Beschäftigung von Straffälligen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges (Projektfeld "Anlauf- und Beratungsstellen").

Im Projektfeld "Arbeit statt Strafe" unterstützen wir die Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen durch Beratung, Vermittlung, Kontrolle und Begleitung der Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können.

Im Projektfeld "Sozialpädagogische und berufsorientierende, ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" sind die soziale Gruppenarbeit und flankierende Einzelfallhilfen für 14 bis 21 jährige Straffällige förderfähig.

Die benannten Maßnahmen sollen landesweit einheitlich koordiniert und unterstützt werden (Projektfeld Netzwerkkoordination).

Wie wird gefördert?

Im Projektfeld Anlauf und Beratungsstellen

  • direkte Personalausgaben
  • für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 10 Prozent der Personalausgaben.

Im Projektfeld Arbeit statt Strafe

  • direkte Personalausgaben
  • für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Personalausgaben.

Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende

  • direkte Personalausgaben
  • für alle übrigen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 16,5 Prozent der Personalausgaben.

Im Projektfeld Netzwerkkoordination

  • Personalausgaben und
  • Sachausgaben.

Der Zuschuss in den Projektfeldern "Anlauf und Beratungsstellen", "Arbeit statt Strafe" sowie "Netzwerkkoordination" beträgt 100 Prozent.

Für das Projektfeld " Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende" beträgt der Zuschuss 85 Prozent.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können keine Anträge mehr zu diesem Förderprogramm gestellt werden.

Bitte informieren Sie sich unter dem neuen Programm "Haftvermeidung durch soziale Integration 4.0" zum Antragsverfahren.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt mit 17. September 2020 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Was ist noch zu beachten

Im Projektfeld Sozialpädagogische und berufsorientierende ambulante Angebote für Jugendliche und Heranwachsende ist eine Antragstellung maximal für ein Jahr möglich.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen