Sozialbetriebe

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Überblick

Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Über die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll dieser Personenkreis langfristig in reguläre Beschäftigung integriert werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, um Armut im Land Brandenburg zu bekämpfen.

Fördernehmer Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben
Förderthemen Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Durch sozialpädagogische Begleitung und fachliche Anleitung sollen ehemalige Langzeitarbeitslose im Sozialbetrieb unterstützt werden, um sie langfristig auf dem "ersten Arbeitsmarkt" vermitteln zu können.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Sozialbetriebe, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Dies können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein.

Was wird gefördert?

Es werden Personalausgaben für Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonal, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose sozialpädagogisch unterstützt und in ihrer Arbeit anleitet und begleitet, gefördert.

Wer oder was wird nicht gefördert?

  • Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonal für Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg

  • Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten

Wie wird gefördert?

Eine Förderung der Personalausgaben für die Betreuer und Anleiter erfolgt für die Dauer von maximal 36 Monaten. Für jeden beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen werden für seine Betreuung und Anleitung über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten anteilig Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten gefördert (eine Vollzeitstelle kann für fünf zu betreuende Personen eingesetzt werden).

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge können laufend über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Bitte reichen Sie verbindlich ein Businessplan sowie ein Integrationskonzept ein. Bitte drucken Sie den Antrag zeitnah aus und senden ihn unterschrieben an die ILB.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.