Türöffner - Zukunft Beruf

Türöffner - Zukunft Beruf

Online-Antragstellung

Kontakt

  • Infotelefon Arbeit Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt
Förderprogramm finden

ILB Förderfinder

Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben

Jetzt Förderung finden

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB Jugendliche an Oberstufenzentren zur beruflichen Integration am Übergang von der Schule in den Beruf.

Fördernehmer Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben
Förderthemen Integration Jugendlicher von der Schule in den Beruf, Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, Schaffung der Ausbildungsfähigkeit.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Durch Projekte mit Jugendlichen an Oberstufenzentren sollen Ausbildungsabbrüche vermieden bzw. die Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden. Darüber hinaus soll zu Angeboten, die bereits im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf bestehen, informiert werden. Die Lokalen Koordinierungsstellen sind dabei Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

Aktuelle Meldungen

Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie

Frage:

Bei der Richtlinie „Türöffner“ bedeutet die Schulschließung, dass das Arbeitspaket I nicht ausgeführt werden kann.

Das Arbeitspaket II kann nur im eingeschränkten Maße wahrgenommen werden. Zudem sind teilweise auch nicht alle Lehrkräfte in der Schule verfügbar und teilweise sind die OSZ komplett geschlossen, so dass insgesamt betrachtet die Möglichkeit der LOK-Beschäftigten in einigen Landkreisen/kreisfreien Städten ihre Aufgaben wahrzunehmen, sehr eingeschränkt ist. Wie wird die Förderung unter den v.g. Bedingungen fortgeführt?

Antwort:

Die Grundbildungszentren und die Koordinierungsstelle werden entsprechend Zuwendungsbescheid weiter gefördert. Da sie ihre Tätigkeit den aktuellen Einschränkungen anpassen müssen, können vorübergehend keine neuen Kurse durchgeführt werden. Die bereits begonnenen Kurse sind vorrangig kostenneutral zu verschieben bzw. nachzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die ILB bei Verträgen, bei denen keine Leistungserbringung vorliegt, über die Höhe einer Erstattung im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Daher sind die Gründe für die Erstattung mit den Ausgabenbelegen vorzulegen.

Für alle Förderungen gilt, dass den Zuwendungsempfängern das Nichterreichen von Zielvorgaben, das aus den situationsbedingten Einschränkungen resultiert, nicht angelastet wird.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte als Lokale Koordinierungsstellen (LOK)
  • Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben als Unterstützung für alle LOK

Was wird gefördert?

Implementierung je einer LOK in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg

Arbeitspakete der LOK sind:

  1. Unterstützung von Auszubildenden im schulischen Teil der Ausbildung und Jugendlichen in den Bildungsgängen der Berufsfachschule Grundbildung (BFS-G) und Grundbildung Plus (BFS-G Plus) am Oberstufenzentrum. Mit Projekten sollen Ausbildungsabbrüche vermieden und die Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden.
  2. Unterstützung von Jugendlichen und deren Eltern, Lehrkräften am Oberstufenzentrum und an allgemeinbildenden Schulen sowie von Betrieben. Information und Lotsenfunktion zu bereits existierenden Angeboten im Übergang Schule-Beruf.

Unterstützung der LOK

Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und zur Unterstützung, Vernetzung und Begleitung der LOK.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.

Wie wird gefördert?

Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Vollfinanzierung

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten und die indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung.

Türöffner - Zukunft Beruf (2016 - 2019)
Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 179.520,00 Euro je Kalenderjahr.
Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 171.000,00 Euro je Kalenderjahr.

Türöffner - Zukunft Beruf (2019 - 2022)
Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 198.290,00 Euro je Kalenderjahr.
Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 154.200,00 Euro je Kalenderjahr.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

In diesem Förderprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden.

Bitte informieren Sie sich unter dem neuen Programm "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" zum Antragsverfahren.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung