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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB Jugendliche an Oberstufenzentren zur beruflichen Integration am Übergang von der Schule in den Beruf.
Durch Projekte mit Jugendlichen an Oberstufenzentren sollen Ausbildungsabbrüche vermieden bzw. die Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden. Darüber hinaus soll zu Angeboten, die bereits im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf bestehen, informiert werden. Die Lokalen Koordinierungsstellen sind dabei Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.
Frage:
Bei der Richtlinie „Türöffner“ bedeutet die Schulschließung, dass das Arbeitspaket I nicht ausgeführt werden kann.
Das Arbeitspaket II kann nur im eingeschränkten Maße wahrgenommen werden. Zudem sind teilweise auch nicht alle Lehrkräfte in der Schule verfügbar und teilweise sind die OSZ komplett geschlossen, so dass insgesamt betrachtet die Möglichkeit der LOK-Beschäftigten in einigen Landkreisen/kreisfreien Städten ihre Aufgaben wahrzunehmen, sehr eingeschränkt ist. Wie wird die Förderung unter den v.g. Bedingungen fortgeführt?
Antwort:
Die Grundbildungszentren und die Koordinierungsstelle werden entsprechend Zuwendungsbescheid weiter gefördert. Da sie ihre Tätigkeit den aktuellen Einschränkungen anpassen müssen, können vorübergehend keine neuen Kurse durchgeführt werden. Die bereits begonnenen Kurse sind vorrangig kostenneutral zu verschieben bzw. nachzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die ILB bei Verträgen, bei denen keine Leistungserbringung vorliegt, über die Höhe einer Erstattung im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Daher sind die Gründe für die Erstattung mit den Ausgabenbelegen vorzulegen.
Für alle Förderungen gilt, dass den Zuwendungsempfängern das Nichterreichen von Zielvorgaben, das aus den situationsbedingten Einschränkungen resultiert, nicht angelastet wird.
Implementierung je einer LOK in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg
Arbeitspakete der LOK sind:
Unterstützung der LOK
Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und zur Unterstützung, Vernetzung und Begleitung der LOK.
Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Zuwendungsart: ProjektförderungFinanzierungsart: Vollfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten und die indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung.
Türöffner - Zukunft Beruf (2016 - 2019)Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 179.520 Euro je Kalenderjahr.Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 171.000 Euro je Kalenderjahr.
Türöffner - Zukunft Beruf (2019 - 2022)Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 198.290,00 Euro je Kalenderjahr.Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 154.200,00 Euro je Kalenderjahr.
Die Antragstellung im ILB-Kundenportal für die neue Richtlinie "Türöffner - Zukunft Beruf (2019 - 2022) ist vom 15. April 2019 bis zum 10. Mai 2019 möglich. Den Teil B des Antrages senden Sie bitte zeitnah unterschrieben an die ILB. Landkreise, kreisfreie Städte und Koordinierungsstellen können einmalig für die Laufzeit der Richtlinie einen Antrag stellen.
Den Anträgen ist ein Konzept beizufügen. Die Anforderungen an das Konzept entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie.
Die Richtlinie tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Richtlinie (2016-2019) (PDF 0,34 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (2019-2022) (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben (PDF 0,7 MB) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung (PDF 0,23 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Nur für 2.1 Lokale Koordinierungsstellen
Merkblatt Pauschalen Türöffner 2019-2022 (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 (PDF 0,26 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 (PDF 0,27 MB) In Info-Korb legen
Für Bewilligungen ab Juni 2019
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) (PDF 1,22 MB) In Info-Korb legen
Musterkooperationsvertrag LOK und AA (PDF 0,21 MB) In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung (PDF 0,63 MB) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Teilnahmebestätigung (Muster) (PDF 40 kB) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt (PDF 1,1 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
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