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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Sozialfonds
esf.brandenburg.de
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) über die ILB Jugendliche an Oberstufenzentren zur beruflichen Integration am Übergang von der Schule in den Beruf.
Durch Projekte mit Jugendlichen an Oberstufenzentren sollen Ausbildungsabbrüche vermieden bzw. die Ausbildungsfähigkeit gestärkt werden. Darüber hinaus soll zu Angeboten, die bereits im Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf bestehen, informiert werden. Die Lokalen Koordinierungsstellen sind dabei Ansprechpartner für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.
Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie
Frage:
Bei der Richtlinie „Türöffner“ bedeutet die Schulschließung, dass das Arbeitspaket I nicht ausgeführt werden kann.
Das Arbeitspaket II kann nur im eingeschränkten Maße wahrgenommen werden. Zudem sind teilweise auch nicht alle Lehrkräfte in der Schule verfügbar und teilweise sind die OSZ komplett geschlossen, so dass insgesamt betrachtet die Möglichkeit der LOK-Beschäftigten in einigen Landkreisen/kreisfreien Städten ihre Aufgaben wahrzunehmen, sehr eingeschränkt ist. Wie wird die Förderung unter den v.g. Bedingungen fortgeführt?
Antwort:
Die Grundbildungszentren und die Koordinierungsstelle werden entsprechend Zuwendungsbescheid weiter gefördert. Da sie ihre Tätigkeit den aktuellen Einschränkungen anpassen müssen, können vorübergehend keine neuen Kurse durchgeführt werden. Die bereits begonnenen Kurse sind vorrangig kostenneutral zu verschieben bzw. nachzuholen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die ILB bei Verträgen, bei denen keine Leistungserbringung vorliegt, über die Höhe einer Erstattung im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Daher sind die Gründe für die Erstattung mit den Ausgabenbelegen vorzulegen.
Für alle Förderungen gilt, dass den Zuwendungsempfängern das Nichterreichen von Zielvorgaben, das aus den situationsbedingten Einschränkungen resultiert, nicht angelastet wird.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Implementierung je einer LOK in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg
Arbeitspakete der LOK sind:
Unterstützung der LOK
Gefördert wird ein Projekt zur Sicherstellung von einheitlichen Qualitätsstandards der Arbeit der LOK und zur Unterstützung, Vernetzung und Begleitung der LOK.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Wie wird gefördert?
Zuwendungsart: ProjektförderungFinanzierungsart: Vollfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die direkten und die indirekten Ausgaben des Zuwendungsempfängers zur Projektdurchführung.
Türöffner - Zukunft Beruf (2016 - 2019)Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 179.520,00 Euro je Kalenderjahr.Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 171.000,00 Euro je Kalenderjahr.
Türöffner - Zukunft Beruf (2019 - 2022)Bei Förderung einer LOK beträgt die Zuwendung insgesamt maximal 198.290,00 Euro je Kalenderjahr.Bei Förderung des Projekts zur Unterstützung der LOK beträgt die Zuwendung maximal 154.200,00 Euro je Kalenderjahr.
Wie ist das Antragsverfahren?
In diesem Förderprogramm können keine Anträge mehr gestellt werden.
Bitte informieren Sie sich unter dem neuen Programm "Türöffner: Zukunft Beruf 2022" zum Antragsverfahren.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Richtlinie (2016-2019) In Info-Korb legen
Richtlinie (2019-2022) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Merkblatt Kriterien für den Sachbericht In Info-Korb legen
Nur für 2.1 Lokale Koordinierungsstellen
Merkblatt Pauschalen Türöffner 2019-2022 In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Für Bewilligungen ab Juni 2019
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Musterkooperationsvertrag LOK und AA In Info-Korb legen
Personaleinsatz/Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Teilnahmebestätigung (Muster) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen