Weiterbildungsrichtlinie (2020-2022)

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Überblick

Das Förderprogramm ist abgelaufen, hier gelangen Sie zum aktuellen Weiterbildungsprogramm und auch zum Bildungsscheck.

Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB im Auftrag des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.

Fördernehmer Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Förderthemen Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe; Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierungen
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF)

Ziel des Programms

Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von Geringqualifizierten, Älteren, atypisch Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten,
  • rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg; Zuwendungsempfänger können auch die Dachverbände dieser Vereine sein,
  • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Sitz oder einer Außenstelle im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an:

  • beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, von Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der tätigkeitsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von im Land Brandenburg haupt- und ehrenamlich tätigen Vereinen
  • berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern und ehrenamtlich Tätigen in der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft,
  • Auszubildende, Studierende und Praktikanten (außer Ehrenamt),
  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen,
  • Maßnahmen, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind,
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung,
  • Maßnahmen, die der individuellen Gesundheitsprävention dienen,
  • Maßnahmen, die als Einzelunterricht erfolgen,
  • Fachtagungen,
  • Maßnahmen mit spirituellen als auch esoterisch orientierten Bildungsinhalten,
  • Antragstellende als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
  • Antragstellende als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Wie wird gefördert?

Weiterbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 EUR betragen. Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer darf der Zuschuss pro Antrag 3.000 EUR nicht überschreiten.

Eine Förderung kann je Zuwendungsempfänger einmal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Für Förderungen gemäß Punkt II.2 der Richtlinie zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierung im Rahmen von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen ist vor einer Antragstellung die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Koordination für Ansiedlung und Erweiterung, zu kontaktieren.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Es können keine Anträge mehr in der Weiterbildungsrichtlinie 2020 - 2022 gestellt werden.

Geltungsdauer

Start der Weiterbildungsrichtlinie ist der 14. September 2020.

Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit (0331 - 6602200).

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung