Stadt-Umland-Wettbewerb: Arbeitsmarktintegration Gefluechteter

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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit in Gebieten des Stadt-Umland-Wettbewerbs (SUW).

Fördernehmer 14 Kommunen als Lead-Partner der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) ausgewählten Kooperationsverbünde:
Wittenberge, Pritzwalk, Neuruppin, Finsterwalde, Luckenwalde, Potsdam, Eberswalde, Hennigsdorf, Frankfurt/Oder, Bernau, Cottbus, Schwedt, Fürstenwalde, Oranienburg
Förderthemen Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit in Gebieten des Stadt-Umland-Wettbewerbs durch Etablierung eines kooperativen Arbeitsmarkt-Integrationsmanagements.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Durch die Etablierung eines kooperativen Arbeitsmarkt-Integrationsmanagements in den Gebieten des SUW sollen die Beschäftigungsaussichten von Flüchtlingen verbessert werden. Die Richtlinie verfolgt die Bündelung und Transparenz regionaler arbeitsmarktpolitischer Angebote für Flüchtlinge sowie die gezielte individuelle Unterstützung an den Übergängen verschiedener Integrationsmaßnahmen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

14 Kommunen als Lead-Partner der im Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW) ausgewählten Kooperationsverbünde:
Wittenberge, Pritzwalk, Neuruppin, Finsterwalde, Luckenwalde, Potsdam, Eberswalde, Hennigsdorf, Frankfurt/Oder, Bernau, Cottbus, Schwedt, Fürstenwalde, Oranienburg

Was wird gefördert?

Maßnahmen der SUW-Kooperationsverbünde zur arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten

  1. Kooperatives Arbeitsmarkt-Integrationsmanagement
    Personelle Kapazitäten im SUW-Fördergebiet werden zur Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Arbeitsmarktakteure für die Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung gestellt.
  2. Individuelle Unterstützung und Begleitung von Flüchtlingen bei der Arbeitsmarktintegration
    Personelle Kapazitäten innerhalb des betreffenden SUW-Fördergebiets werden in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Bedingungen für die Bewältigung der individuellen Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Wie wird gefördert?

Zuwendungsart: Projektförderung

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers. Sie werden wie folgt bemessen:

  1. direkte Personalausgaben bis zur jeweiligen Höhe der Entgeltgruppe nach TV-L, mindestens analog Entgeltgruppe 9 TV-L
  2. alle restlichen Ausgaben über eine Pauschale nach Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a)

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Antragstellung ist im ILB-Kundenportal vom 16. Oktober 2017 bis zum 10. November 2017 möglich. Neben der Antragstellung im Kundenportal muss der Teil B des Antrages (Subventionserhebliche Erklärung) ausgedruckt und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift per Post an die ILB gesendet werden.
Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen. Die Anforderungen an das Konzept, einschließlich der erforderlichen Unterlagen sind der Anlage der Richtlinie sowie dem Vordruck im Kundenportal zu entnehmen.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 -660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

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