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Zuschüsse

Besonders für kapital- und kostenintensive Vorhaben wie Investitionen oder Forschung und Entwicklung, aber auch für Maßnahmen der Personalentwicklung und Markterschließung vergibt die ILB Fördermittel in Form von Zuschüssen.

Die Zuschussquoten (Fördersätze) können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten eines Projektes betragen und müssen - unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen - nicht zurückgezahlt werden.

Unsere Zuschussprogramme für Existenzgründungen:

(Für weitere Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung folgen Sie dem jeweiligen Link in der Tabelle.)

Programm Förderthemen Förderart
Gründung innovativ 2022
  • Investitionen in Sachanlagevermögen,
  • Personalkosten für geschäftsführende Personen im Angestelltenverhältnis
  • Personalkosten für neue Arbeitsplätze
  • nicht erbrachte techn. Entwicklungsleistungen
  • Beratungsleistungen externer Berater
Zuschuss
25.000 EUR bis 150.000 EUR
(Fördersatz bis 50 %)
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
  • Investitionen in Sachanlagevermögen
  • Lohnkosten für 2 Jahre (neue hochwertige Arbeitsplätze)
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (eingeschränkt)

Zuschuss
(Fördersatz 20% bis
45 %)
Meistergründungsprämie Brandenburg
  • Neugründung, Unternehmensübernahme oder tätige Beteiligung als Geschäftsführerin/Geschäftsführer durch Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister im Haupterwerb
  • Neu geschaffener Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz für mind.
    12 Monate in Verbindung mit Neugründung bzw. Übernahme (innerhalb der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit)
Zuschuss
Basisförderung: 12.000 EUR
Arbeitsplatz: 5.000 EUR oder 7.000 EUR
bei Besetzung mit einer Frau
Markterschließung durch KMU (GRW-Markt-International)
  • aktive Teilnahme an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Symposien, Kongressen, Pitchings (auch alles im virtuellen Format) im In- und Ausland
  • aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen
  • Beratung und Coaching im Hinblick auf Internationalisierung und Markterschließung im Ausland
Zuschuss
Messeförderung: max. 15.000 EUR (Fördersatz bis 50 % für Startups oder erstmalige Teilnahme an Maßnahmen gem. Pkt.2.1 der Rili bis 80 %
Beratung/Coaching: bis 20 Tage je Startup/KMU, max. Tagessatz: 1.000 EUR netto, 100 % für die ersten beiden Beratertage bei erstmaliger Förderung,
80 % Fördersatz für KMU, die länger als 5 Jahre bestehen
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 Beschäftigung von:
  • Werkstudierenden
  • Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten (Absolventinnen bzw. Absolventen von Hochschulen)
Zuschuss
-Werkstudierende bis 620 EUR mtl.
-Innovationsassistenten bis 1.650 EUR mtl.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
  • Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers von Forschungseinrichtungen in KMU (BIG-Transfer)
  • kleine FuE-Projekte (BIG FuE)
  • Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (BIG-Digital)
  • Beratungen im Zusammenhang mit der Antragstellung für EU-Fördermaßnahmen
    (BIG EU)
Zuschuss
Kleiner BIG-Transfer:
max. 5.000 EUR (Fördersatz bis 100 %)

Großer BIG-Transfer: max. 15.000 EUR

BIG-FuE: max. 100.000 EUR

BIG-Digital:
Modul Beratung: max. 50.000 EUR
Modul Implementierung:
max. 500.000 EUR
Modul Schulung:
max. 50.000 EUR

BIG-EU: max. 8.000 EUR bzw. als Leadpartner 16.000 EUR (Fördersatz bis 50 %)
Weiterbildungsrichtline 2022 Externe berufliche Weiterbildung inkl. Prüfungsgebühren von Beschäftigten in Brandenburger Unternehmen Zuschuss
Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Mindestförderhöhe 1.000 EUR pro Teilnehmer und Antrag) Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangenden zwei mal im Kalenderjahr erfolgen. Maßnahmebeginn ist entscheidend.
ProFIT Brandenburg 2023 Einzel- und Verbundprojekte technologisch neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in den Phasen:
  • Industrielle Forschung (Zuschuss)
  • Experimentelle Entwicklung (Darlehen)
  • Marktvorbereitung und Markteinführung (Darlehen), max. Durchführungszeitraum: max. 3 Jahre
  • Prozess- und Organisationsinnovationen (Zuschuss), max. Durchführungszeitraum: 3 Jahre
  • Durchführbarkeitsstudien (Zuschuss), max. Durchführungszeitraum: 6 Monate
Darlehen/Zuschuss
Die Förderung durch Zuschüsse ist auf insgesamt 3 Mio. EUR je Antrag begrenzt.
(Fördersatz Gesamtvorhaben bis 80%)

Die Förderung durch Darlehen ist auf insgesamt 3 Mio. EUR je Antrag begrenzt.

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