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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm Abwasser/Trinkwasser werden Maßnahmen zum Neubau und Ausbau, als auch zur Modernisierung sowie Sanierung öffentlicher Abwassereanlagen sowie öffentlichen Wasserversorgungsanlagen unterstützt.
Das Programm zielt auf eine nachhaltige und standörtlich angepasste Bewirtschaftung der Ressource Wasser durch die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen ab. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, soll die Förderung auch zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, vor allem in den ländlichen Räumen, beitragen. Darüber hinaus richtet sich die Förderung auf das Erreichen von Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und den Schutz der Wasserreessourcen vor Verunreinigungen.
Wer wird gefördert?
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung im Land Brandenburg (Teil B und C).
Was wird gefördert?
Die ILB fördert gemäß der Richtlinie Teil B (Bereich Abwasserentsorgung):
Förderung mit Landesmitteln:
Förderung gemäß GAK-Rahmenplan:
Die ILB fördert gemäß der Richtlinie Teil C (Bereich Wasserversorgung):
Wer oder was wird nicht gefördert?
Teil A der Richtlinie (Allgemeiner Teil):
Teil B der Richtlinie (Bereich Abwasserentsorgung):
Teil C der Richtlinie (Bereich Wasserversorgung):
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Teil A und B der Richtlinie:
Die zuwendungsfähigen Kosten ergeben sich aus den folgenden spezifischen Bemessungsgrundlagen:
Bei Mischwasserkanalisationen sind die anteiligen Kosten für die Schmutzwasserableitung förderfähig.
Teil C der Richtlinie:
Wie ist das Antragsverfahren?
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Der Förderantrag ist vollständig und formgebunden einschließlich einer fachtechnischen prüffähigen Genehmigungsplanung in einfacher Ausfertigung bei der ILB zu stellen.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die ILB oder an das MLUL.
Bei Fragen wenden Sie sich außerdem an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau) In Info-Korb legen
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung Brandenburg (VV-LHO)
Gebietskulisse nach Landkreis In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt Publizität (GAK) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung zu Lieferung und Leistungen von verflochtenen Dritten In Info-Korb legen
Erklärung zu Lieferungen und Leistungen von verflochtenen Dritten (Hochschulen, Kommunen, Landkreise) In Info-Korb legen
Fragebogen zur Vorhabenauswahl In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen zum Fragebogen Vorhabenauswahl
Hinweise und Erläuterungen zum Fragebogen Vorhabenauswahl In Info-Korb legen
Indikatoren - Anlage zum Verwendungsnachweis In Info-Korb legen
Liste der bezahlten Rechnungen In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Mittelabrufformular In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen