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Mit dem Programm "Naturnahe Gewässerentwicklung (Förderung für Landeseinrichtungen)" werden Vorhaben zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer finanziert.
Fördernehmer | Landesamt für Umwelt (LfU), Gewässerunterhaltungsverbände |
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Förderthemen | Naturnahe Entwicklung von Gewässern |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahehn Entwicklung von Gewässern |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Mit der Finanzierung eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gem. § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verfolgt.
Wer wird gefördert?
Das Landesamt für Umwelt (LfU) oder die Gewässerunterhaltungsverbände, die aufgrund der UVZV tätig werden.
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Vollfinanzierung
Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 20. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Verwaltungsvorschriften vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 06/2022Anlage zum Antrag - Flurstücksübersicht für ELER/Land-geförderte Vorhaben
Stand: 03/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023