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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Die ILB unterstützt Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg mit besonderem Bedarf mittels finanzieller Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG.
Das Ziel des Programms ist die Förderung
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm Aufgabenträger der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung mit besonderem Bedarf mittels finanzieller Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gemäß § 16 Abs. 1 BbgFAG.
Die ILB unterstützt mit dem Förderprogramm auf der Grundlage eines zuvor erstellten Statusberichtes mit einem Zeit- und Maßnahmeplan Aufwendungen
Die ILB fördert Ihre Maßnahmen in Form einer Zuweisung.
Den Antrag reichen Sie formlos bei der ILB ein. Bestandteil des Antrages ist die kommunalaufsichtliche Stellungnahme über die finanzielle Belastbarkeit jeder Trägerkommune.
Die Stellungnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres gültig.
Die Vorgaben sind bis zum 31. Dezember 2015 gültig.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums des Innern (MI) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Zuweisungen können nur gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung wenigstens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
Vorgaben des Ministeriums des Innern (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Abschlussbericht Schuldenmanagementfonds 1999 bis 2016 (PDF 0,95 MB) In Info-Korb legen