Wie ist das Antragsverfahren?
Den Antrag reichen Sie formlos bei der ILB ein. Bestandteil des Antrages ist die kommunalaufsichtliche Stellungnahme über die finanzielle Belastbarkeit jeder Trägerkommune.
Die Stellungnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres gültig.
Geltungsdauer
Die Vorgaben sind bis zum 31. Dezember 2015 gültig.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums des Innern (MI) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.