Wer wird gefördert?
Gefördert werden nur finanzschwache Kommunen im Sinne des § 11 Absatz 2 KInvFG i. V. m. § 4 VV-KInvFG 2.
Die antragsberechtigten kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Landkreise und Schulzweckverbände können Sie der Anlage 1 zur Richtlinie entnehmen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen für
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die Sanierung,
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den Umbau,
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die Erweiterung und
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bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau
von Schulgebäuden.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die Maßnahmen, die an einem Schulstandort durchgeführt werden, der mittel- bis langfristig gesichert ist.
Es können nur Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mindestens 40.000 EUR gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.